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Meinungsfreiheit

Von Christian Schröter, 28. April 2021, Lesedauer 1 Minute, 17 Sekunden

Der Begriff »Meinungsfreiheit« ist irreführend. Die Amerikaner sind uns da voraus: Dort ist von »Freedom of Speech« die Rede, von »Redefreiheit«. Und genau das ist es, was auch bei uns gilt. So steht es auch im Grundgesetz. Wir dürfen fast jede Meinung frei äußern. Haben dürfen wir jede Meinung – vor allem aus tatsächlichen Gründen, denn das Denken lässt sich nicht überprüfen und letztlich an sich auch nicht beeinflussen. Auch von außen nur bedingt. Man kann niemanden dazu bringen, etwas nicht nicht zu denken. Man kann auch nicht willentlich etwas vergessen. Oder willentlich einen Gedanken haben – man kann ja vorher gar nicht wissen, was das für ein Gedanke sein sollte. Dann müsste man ihn ja schon vorher haben. Das wäre ein logischer Zirkelschluss. Deshalb gibt es auch keine »Willensfreiheit«, sie ist logisch unmöglich. Mit Schopenhauer gesagt: Wir können nicht wollen, was wir wollen. Unsere Freiheit besteht lediglich darin, tun zu können, was wir wollen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, die beispielsweise durch Naturgesetze, Gesetze, Ethik, Moral oder gesunden Menschenverstand eingeschränkt sind. Aktuell wird viel über das Thema diskutiert und kluggeschissen: »Ja, Du darfst Deine Meinung frei äußern, dann musst Du aber auch damit rechnen, dass Deine Meinung kritisiert wird!« … ja. Dann muss man aber auch damit rechnen, dass die Kritik an der Meinung kritisiert wird. Und dann muss man damit rechnen, dass die Kritik an der Kritik an der Kritik kritisiert wird. Das ließe sich ad ultimo weiterspinnen. Buchstäblich.

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