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Neue Allgemeinverfügung – Lockerungen auch für den Kreis Gütersloh

Von Christian Schröter, 17. Juni 2021, Lesedauer 0 Minuten, 42 Sekunden

Die heutige Allgemeinverfügung ist soeben veröffentlicht worden und bringt wie erwartet die Erleichterungen im Bereich der 150er Schwelle ab Mittwoch, 19. Mai 2021, auch für den Kreis Gütersloh. Demnach dürften ab Mittwoch die nicht zur Grundversorgung zählenden Geschäfte im Kreis Gütersloh mit »Click & Meet« und einem Kunden pro 40 Quadratmetern inklusive einfacher Kontaktnachverfolgung sowie GGG (also mit negativen Test nicht älter als 48 Stunden oder Doppeltgeimpfte nach 14 Tagen oder Genesene nach 28 Tagen) öffnen. Das sind die Neuigkeiten des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen: »Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre spontane, zahlreiche Teilnahme an unserer Umfrage zu ›Click & Meet‹ vs. Geimpft/Getestet/Genesen bedanken. Wenn Sie noch teilnehmen möchten, haben Sie heute Abend noch Gelegenheit dazu« … https://www.umfrageonline.com/s/08d12f7 … https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210517_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf

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