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Volkshochschule Gütersloh: Tipps für das Testament, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung

Von Christian Schröter, 5. Dezember 2021, Lesedauer 0 Minuten, 57 Sekunden

Volkshochschule Gütersloh: Tipps für das Testament, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung

Gütersloh. Auf Einladung der Volkshochschule (VHS) gibt der Rechtspfleger Peter Wolke am Dienstag, 9. November 2021, Tipps zum Verfassen eines Testaments. Etwa zwei Drittel aller Menschen in Deutschland besitzen kein Testament. Wenn überhaupt, werden privatschriftliche Testamente hinterlassen, die oft fehlerhaft sind. Anhand von praktischen Fällen wird auf die Tücken des Erbrechts aufmerksam gemacht und aufgezeigt, welche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge bestehen. Hier ergibt sich, dass das Abfassen eines Testamentes auch schon in jungen Jahren ratsam ist. Im Vortrag wird auch auf die schon zum 1. Januar 2010 beschlossenen Änderungen des Erbrechts für pflegende Angehörige und beim Pflichtteilsrecht sowie auf das aktuelle Erbschaftssteuerrecht eingegangen. Besonders erläutert werden auch die noch zu wenig bekannten Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und die geltenden Regelungen zur Patientenverfügung.

Der Vortrag beginnt um 15.30 Uhr im VHS-Haus, Hohenzollernstraße 43. Für Interessenten, die nachmittags keine Zeit haben, wird dieser Vortrag am Mittwoch, 17. November 2021, abends um 19.00 Uhr wiederholt.

In der VHS gilt die 3-G-Regel. Eine vorherige Anmeldung bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist erforderlich.

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