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Media Exklusiv GmbH obsiegt vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber Kanzlei S-D-K Bielefeld

Von Christian Schröter, 9. 2021, Lesedauer 1 Minute, 30 Sekunden

Media Exklusiv GmbH obsiegt vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber Kanzlei S-D-K Bielefeld

  • Kanzlei S-D-K Bielefeld wirft der Media Exklusiv GmbH im Rahmen ihrer angeblichen Recherchen Wucherpreise vor – Landgericht Bielefeld kommt zum anderen Ergebnis

  • Die Media Exklusiv GmbH aus Gütersloh obsiegte vor dem Landgericht Bielefeld gegenüber einem ehemaligen Kunden, der sich außergerichtlich von der Kanzlei S-D-K Bielefeld vertreten ließ.

Media Exklusiv GmbH, Anbieter von streng limitierten Faksimiles

Das Geschäftsfeld der Media Exklusiv GmbH ist vornehmlich die Veräußerung von limitierten Faksimiles, wie zum Beispiel die Repliken historischer Bibeln, Atlanten oder Kunstbüchern. Entsprechend seltene Bücher mit hohem Herstellungs- und Materialaufwand erfreuen sich unter Sammlern großer Beliebtheit.

Rechtsanwaltskanzlei S-D-K Bielefeld wirft Media Exklusiv GmbH Wucherpreise vor

Der Kunde verlangte über die Rechtsanwaltskanzlei S-D-K Bielefeld von der Media Exklusiv GmbH die Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises für das Faksimile »Von Rittermut und Liebe«. Seine Anwälte ließen hierzu außergerichtlich vortragen, dass es angeblich Recherchen gäbe, dass die Produkte der Firma Media Exklusiv GmbH zu wucherischen Preisen veräußert würden und daher der Kaufvertrag nichtig sei.

Kanzlei S-D-K Bielefeld legt keine angeblichen Recherchen vor – Landgericht Bielefeld urteilt, dasskeinRückabwicklungs- und Rückzahlungsanspruch besteht

Da auch auf außergerichtliche Anforderung keinerlei Recherchen vorgelegt wurden, nahm die Media Exklusiv GmbH den von der Kanzlei S-D-K vertretenen Kunden in Anspruch und beantragte beim Landgericht Bielefeld die Feststellung, dass ein Anspruch auf Rückzahlung nicht besteht.

Zwischenzeitlich hat das Landgericht Bielefeld entsprechend geurteilt, dass ein Rückabwicklungs- und Rückzahlungsanspruch nicht besteht. Der Kaufvertrag ist somit rechtswirksam. Die angeblichen Recherchen, die von der Kanzlei S-D-K Bielefeld nach wie vor im Namen ihrer Kunden in den Raum gestellt werden, wurden weder außergerichtlich noch gerichtlich vorgelegt. Die Entscheidung des Landgerichtes Bielefeld ist rechtskräftig.

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