Foto: Nathan Dumlao
Von Christian Schröter, 15. August 2023, Lesedauer 1 Minute, 11 Sekunden
Verstehen Sie Spaß? Das Erste, Spaßkekse und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Laut DSGVO ist das Spaßverständnis ein geschütztes, personenbezogenes Datum … 😃 … die Weitergabe des Spaßverständnisses in Länder außerhalb der EU (etwa die USA) stellt einen schwerwiegenden Datenschutzverstoß dar. Zumal das »Safe Harbor« Abkommen vom #EUGH mit dem Urteil »Schrems I« für ungültig erklärt worden war. Der Nachfolger von »Safe Harbor« ist laut Schrems das gleiche in grün (Kalter Kaffee) … 😃
»Kurt Felix und Paloma #Analytics« gibt die Daten in den #USA unkontrolliert weiter … das geht natürlich nicht … 😃 … das merkt man auch. Man lacht bei einem blöden #Scherz von Bärbel Schöneberger … und zack bekommt man zum Beispiel bei #Facebook auch blöde Witze eingeblendet. Oder bei #Instagram. Das beweist, dass die Daten weitergegeben werden … 😃
Daher muss künftig bei »Verstehen Sie Spaß« auch ein Spaßkeksbanner (Fun #Cookie #Banner) vorgeschaltet werden, bei dem man die Spaßkekse ablehnen oder akzeptieren kann. In der Danteschutzerklärung muss entsprechend über die Spaßkekse und die Handhabung des Spaßverständnisses und weiterer Lustigkeitsfaktoren aufgeklärt werden. Welche Spaßfaktoren werden erhoben, gespeichert und verarbeitet? Wo, wann, wie und von wem? Zu welchem Zweck (soll darüber etwa gelacht werden?) … laut Artikel 6 #DSGVO stellt das Lachen unter Umständen ein »Berechtigtes Interesse« von Spaßkeksen dar …