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Zukunft der Pastoralen Einheiten und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Fokus

Von Christian Schröter, 18. Dezember 2023, Lesedauer 3 Minuten, 15 Sekunden

Zukunft der Pastoralen Einheiten und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Fokus

  • Diözesanpastoralrat des Erzbistums Köln tagt in Bensberg

Bergisch Gladbach, Bensberg, 18. November 2023

Gleich 2 bedeutsame Themen standen am Wochenende auf der #Agenda beim #Diözesanpastoralrat (DPR) des Erzbistums #Köln in Bensberg: Die künftige Gestaltung der Pastoralen Einheiten und die im Erzbistum Köln ergriffenen Maßnahmen, um sexualisierter #Gewalt wirksam zu begegnen und Versäumnisse aufzuarbeiten.

Am Freitag diskutierte das Beratungsgremium des Erzbischofs die Chancen und Risiken der Entscheidung zur künftigen Rechtsform der Pastoralen Einheiten, die am 25. Oktober 2023 kommuniziert wurde. Den unterschiedlichen Voten des DPR und des Kirchensteuerrats und Wirtschaftsrats (KIWI) Rechnung tragend, hatte der Erzbischof eine Kompromisslösung möglich gemacht.

Die Teilnehmenden des Diözesanpastoralrats äußerten mehrheitlich Erleichterung darüber, dass nun nach dem langen Beratungsprozess eine kompromissorientierte Entscheidung vorliege. Gleichzeitig wurde deutlich, dass bis zur Umsetzung der Entscheidung noch viele Fragestellungen zu lösen sind. Besonders wichtig war dem Gremium, dass auch unter veränderten Bedingungen lebendiges kirchliches Leben vor Ort gestaltet werden könne. Die Gestaltung der Strukturen dürfe den Veränderungsprozess im Verhältnis zu seelsorglichen Fragestellungen nicht dominieren. Kardinal Woelki betonte nochmals sein Ringen um die Entscheidung. Sie greife die Sorgen und Anliegen der Menschen auf und berücksichtige dabei, dass das Erzbistum groß und vielfältig sei. Die #Entscheidung nehme zugleich die angespannte und sich noch verschärfende wirtschaftliche und personelle Situation ernst.

Am Samstag, dem Gedenktag für Betroffene sexuellen Missbrauchs, stand das Thema sexualisierte Gewalt im Fokus. Zum Auftakt feierte Kardinal Woelki gemeinsam mit Teilnehmenden des D#PR einen #Gottesdienst, der mit Zitaten von Betroffenen gestaltet wurde. Im Anschluss gaben die Stabstellen Prävention, Intervention und Aufarbeitung Einblick in die etablierten Verfahren und Initiativen des Erzbistums zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Die Mitglieder des Gremiums nutzten intensiv die Möglichkeit kritisch-konstruktive Nachfragen zu den Arbeitsfeldern zu stellen.

Das Gremium würdigte das Engagement und die geleistete Arbeit, die darauf zielt, sexualisierte Gewalt zu verhindern und bei konkreten Fällen wirksam zu intervenieren. Zentrale Punkte der Rückmeldungen waren u.a. die Erkenntnis, dass unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich der Unabhängigkeit von Gremien bestehen, die weiter diskutiert werden müssen. Darüber hinaus war den Teilnehmenden wichtig, dass die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen künftig noch weitreichender abgesichert wird, bspw. durch regelmäßige Audits. Auch bei der Kontrolle von Auflagen für Beschuldigte wurden weitere Schritte eingefordert.

Zusammenfassend zeigte sich der DPR in der Abschlussrunde weitestgehend zufrieden mit der Arbeitsweise, die trotz unterschiedlicher Perspektiven für die Sitzung gefunden werden konnte. Betont wurde der Wunsch, weiterhin auch kontroverse Themen im Gremium zur Sprache zu bringen und zu diskutieren. Die nächste Sitzung des Diözesanpastoralrates ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen.

Gremium Diözesanpastoralrat (DPR)

Der DPR ist das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs. Seine Mitglieder setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Diözesanrates, der Pastoralreferenten und Gemeindereferenten, der ständigen #Diakone, der Priesterschaft, dem Führungsteam des Generalvikariats, der Ordensleute, der Internationalen Katholischen Seelsorge, der Geistlichen Gemeinschaften und des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates. Weitere Informationen

Zusammenfassung der Entscheidung zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten

Alle Pastoralen Einheiten sollen bis Ende 2032 in einem individuellen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusionieren. Ergänzend besteht die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen lediglich die Kirchengemeinden der bisherigen Seelsorgebereiche fusionieren und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreiengemeinschaft einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen. Bis Sommer 2025 können die Pastoralen Einheiten, sich in einem individuellen Prozess mit den weiteren Entwicklungsschritten auseinandersetzen und ihren jeweiligen Weg festlegen. Für diesen Informations- und Beratungsprozess wird es eine intensive Begleitung aus dem Generalvikariat geben.

Die ausführliche Pressemitteilung mit Erklärungen zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten findet sich online unter »Kompromisslösung zur Rechtsform in den Pastoralen Einheiten getroffen«, #Erzbistum #Köln.

Informationen zur Arbeit der Stabsstellen Prävention, Intervention und Aufarbeitung

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