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Gewählt in der ersten Sitzung des Seniorenbeirats in der neuen Wahlperiode: Jürgen Jentsch (erster Vorsitzender), Corinna Brambach (erste Stellvertreterin) und Erhard Galetzka (zweiter Stellvertreter).

Gütersloher Seniorenbeirat nimmt Arbeit auf

Von Christian Schröter, 8. April 2021, Lesedauer 1 Minute, 28 Sekunden

Gütersloh (gpr). Jürgen Jentsch bleibt Vorsitzender des Seniorenbeirats. In der konstituierenden Sitzung des Gremiums wurde er vergangene Woche, am 4. März 2021, wiedergewählt. Erste Stellvertreterin ist Corinna Brambach, zweiter Stellvertreter Erhard Galetzka. Zu Beginn hatte das gewählte Stadtoberhaupt die Mitglieder in der Stadthalle begrüßt und Ihnen für ihren Einsatz für die Gütersloher Seniorinnen und Senioren gedankt.

Der neue Seniorenbeirat setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Konrad Bastian, Hans-Jürgen Berg, Erhard Galetzka, Rainer Jakobi, Jürgen Jentsch, Serpil Neuhaus und Erika Sundermann. Den Beirat vervollständigen fünf von den Wohlfahrtsverbänden entsandte Mitglieder: Corinna Brambach (Paritätischer Wohlfahrtsverband), Margarethe Thieme (Caritas), Margot Janzen (DRK), Dietlinde Matthes (Diakonisches Werk) sowie ein noch nicht benannter Vertreter der Arbeiterwohlfahrt. Mit Seref Cetin ist ein Mitglied aus dem Integrationsrat vertreten.

Ratsmitglieder ergänzen den Beirat mit beratender Stimme: Marita Fiekas (CDU), Tanja Plümer (Grüne), Wiebke Heine (SPD) und Jürgen Behnke (BfGT). Drei langjährige Mitglieder des Seniorenbeirats aus der vergangenen Wahlperiode wurden in der Sitzung formal verabschiedet: Annette Gocht (Mitglied von 2009 bis 2020), Renate Reckersdrees (Mitglied von 2009 bis 2020) und Rolf Wittkamp (Mitglied von 2014 bis 2020). Der Seniorenbeirat ist laut Satzung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Er nimmt Interessen wahr, die ältere Bürgerinnen und Bürger in Gütersloh besonders betreffen.

Laut Satzung kann der Seniorenbeirat Anfragen, Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat, die Ausschüsse oder den Bürgermeister richten. Aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats können je ein Mitglied und ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin an den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse als Zuhörer teilnehmen. Der Seniorenbeirat nimmt Stellung zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom gewählten Stadtoberhaupt vorgelegt werden.

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