Von Christian Schröter, 8. Mai 2021, Lesedauer 1 Minute, 13 Sekunden
Ein gutes Video. Es zeigt aber auch auf, dass der Begriff der Zensur nicht leicht zu fassen ist. Es ist wie so oft eine Frage der Definition.
Laut Duden ist Zensur »von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität«.
Da muss man nun noch zwischen Vorzensur, Nachzensur und Selbstzensur unterscheiden.
Laut Grundgesetz findet eine Zensur nicht statt. Je nach Definition findet sie doch statt. Gemeint ist – wie vieles im Grundgesetz angesichts des Dritten Reichs – zweifellos, dass der Staat keine Zensur vornimmt. Und zwar keine Zensur in dem Sinne, dass die Verbreitung von der Regierung aus ideologischen Gründen nicht genehmen Inhalten unterbunden wird. Sowohl im Rahmen einer Vorzensur als auch im Rahmen einer Nachzensur.
In diesem Sinne ist es keine Zensur, beispielsweise volksverhetzende Inhalte zu verbieten und deren Verbreitung zu sanktionieren. In diesem Sinne ist es auch keine Zensur, wenn Youtube Boris Reitschusters Video und Youtube-Kanal sperrt, was der Anlass von Sarah Bosettis Video ist. In diesem Fall geht es darum, dass er gegen die Youtube-Richtlinien verstoßen hat.
Und wenn sich Leute wie Boris Reitschuster und verschiedene Querulanten über vermeintliche Zensur beschweren, dann meinen sie genau das Genannte. Insbesondere deshalb, weil sie sich in einer Diktatur wähnen, die ihrer Meinung nach mit dem Dritten Reich vergleichbar ist. Sie meinen keine Zensur im Sinne der Definition des Dudens.
https://www.youtube.com/watch?v=IJpov1eCYmc
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