Von Christian Schröter, 8. Mai 2021, Lesedauer 0 Minuten, 48 Sekunden
Freiheit ist, das tun zu können, was man will. Insofern kann es weder vollständige Freiheit noch vollständige Unfreiheit geben.
Und das ist nicht damit zu verwechseln, das tun zu dürfen, was man will. Das ist etwas anderes.
Natürlich gibt es da Überschneidungen und es läuft unter Umständen auf dasselbe hinaus.
Aber ein gutes Beispiel ist dieses: Es ist in Deutschland nicht verboten, aus dem Gefängnis zu fliehen. Ein Gefangener tut es jedoch in aller Regel deshalb nicht, weil er es nicht kann. Nicht weil er es nicht darf. Umgekehrt tun viele Leute Dinge, weil sie sie tun können. Obwohl sie sie nicht tun dürfen.
Natürlich hat man auch die Freiheit, zu denken, was man will. Rein rechtlich. Tatsächlich natürlich nicht.
Man hat auch die Freiheit, seine Gedanken frei zu äußern und zu verbreiten. Abgesehen von gesetzlichen Einschränkungen wie zum Beispiel wenn es sich um Volksverhetzung handelt.
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