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Impfzentrum Kreis Gütersloh: Impftermine für Kontaktpersonen über die KVWL

Von Christian Schröter, 6. Juni 2021, Lesedauer 1 Minute, 41 Sekunden

Es gibt eine Änderung für Schwangere und pflegebedürftige Personen, die ihre Kontaktpersonen impfen lassen wollen. Sie müssen ab heute, 6. Mai, einen Impftermin über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbaren. Dies erfolgt entweder online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02. Alle, die einen Antrag auf Impfung ihrer Kontaktpersonen per E-Mail an das Impfzentrum Kreis Gütersloh gestellt und noch keine Antwort erhalten haben, müssen nicht mehr auf eine Rückmeldung des Impfzentrums des Kreises Gütersloh warten, sondern können sich sofort einen Termin über die KVWL buchen. In einer Pressemitteilung hatte das Impfzentrum ursprünglich angekündigt, dass alle, die dort einen Antrag gestellt haben, auch eine Rückmeldung erhalten. Das Impfzentrum hatte Tausende von E-Mails erhalten, deren Abarbeitung bis gestern nicht abgeschlossen werden konnte. Durch den Erlass des Landes NRW vom 5. Mai wurde das Anmeldeverfahren geändert. „Ich kann verstehen, dass diese Änderung für Verärgerung sorgt“, so Kim Nadine Ortmeier, stellvertretene Leiterin des Impfzentrums. „Als der Erlass kam, waren wir noch nicht mit unserer Sonderimpfaktion für Kontaktpersonen fertig.“ Das Impfzentrum sei mit der Terminvergabe für die genannten Kontaktpersonen vorweg gegangen und habe diese frühzeitig mit einem Impftermin versorgen wollen. Grund der Aktion war es, die Zeit zu überbrücken bis die Haus- und Fachärzte genügend Impfstoff haben. Etliche von ihnen haben auch bereits einen Impftermin durch das Impfzentrum erhalten. Dennoch gibt es im Zuge der Sonderaktion einige, die noch auf Rückmeldung warten. Sie brauchen darauf nicht mehr zu warten und können direkt bei der KVWL buchen. „Das Durcheinander kommt jetzt nur zustande, weil wir mit diesen Impfungen schneller waren als andere“, bittet Ortmeier um Verständnis. Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen Nachweis der Pflegekasse bestätigt werden. Die Kontaktpersonen brauchen nicht im Gutachten der Pflegekasse genannt werden. Schwangere benötigen eine Bescheinigung ihres Gynäkologen oder sie geben ihren Kontaktpersonen eine Kopie des Mutterpasses mit. Die KVWL arbeitet aktuell an der Umsetzung für Doppeltermine für die Kontaktpersonen.

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