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Online-Vortrag: Muss beim Wechselmodell kein Unterhalt mehr gezahlt werden?

Von Christian Schröter, 10. Juni 2021, Lesedauer 1 Minute, 15 Sekunden

Live-Veranstaltungen sind noch nicht erlaubt, Trennung und Scheidung sind jedoch Themen, die viele bewegen. Der Vortrag findet online statt. Wer teilnehmen möchte meldet sich an und erhält einen Link. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht. Am Montag, 17. Mai 2021, referieren die Rechtsanwälte Thomas Goes und Gregor M. Vrana, Fachanwälte für Familienrecht, um 19.30 Uhr zu dem Thema »Unterhaltsrechtliche Auswirkungen des Wechselmodells«. Es handelt sich um eine öffentliche, kostenlose Veranstaltung. Rechtsanwälte Goes und Vrana geben einen Überblick über das Thema und gehen auf Fragen der Zuhörer/innen ein. Wer an dem Vortrag teilnehmen möchte, meldet sich unter der Telefonnummer (0172) 5204757 an und erhält dann einen Teilnahmelink. Das Wechselmodell bietet für Kinder eine Vielzahl von Chancen. Forschungsergebnisse belegen, dass sich das Wechselmodell – bei dem die Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater leben – sehr positiv auf die Kinder auswirkt. Aber wie gehen wir jetzt mit den Unterhaltszahlungen um? Muss nun kein Unterhalt mehr gezahlt werden, weil beide Elternteile Naturalunterhalt leisten? Wer finanziert größere Anschaffungen für die Kinder? Teilen wir jetzt alles durch zwei, auch wenn einer viel weniger verdient? Diese Fragen werden die beiden Rechtsanwälte beleuchten und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sie werden auch erläutern, wie diese Frage vor den Gerichten geklärt wird und ab wann man überhaupt – auch unterhaltsrechtlich gesehen – von einem Wechselmodell sprechen kann.

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