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Entscheidung zur Psychotherapie bleibt in Therapeuten-Hand

Von Christian Schröter, 7. Juli 2021, Lesedauer 0 Minuten, 56 Sekunden

Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen jüngsten Gesetzesvorschlag zur ambulanten Psychotherapie zurückgezogen. Die KBV hatte die politischen Pläne scharf kritisiert und von der Politik gefordert, dass die Entscheidung zur psychotherapeutischen Behandlung weiterhin bei den Therapeuten und ihren Patienten liegen müsse. Dazu hatte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung direkt an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses gewandt und gefordert, die Pläne fallen zu lassen (die PraxisNachrichten berichteten). Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium seinen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) fallen gelassen. Dieser sah vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen soll, »wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann«. Das klang nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stark danach, dass in die Therapiehoheit der Therapeutinnen und Therapeuten eingegriffen werden soll. Verbände befürchteten »Raster-Psychotherapie« Die Bundespsychotherapeutenkammer sowie mehrere Berufsverbände hatten eine »Raster-Psychotherapie« befürchtet. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung könnte eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen würden, wie lange Patientinnen und Patienten je nach Erkrankung behandelt werden dürften. Die Kammer begrüßte, dass die Pläne nun fallen gelassen wurden.

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