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Härtefallfonds Gütersloh: Bewerbungsfrist bis zum 31. August 2021

Von Christian Schröter, 20. September 2021, Lesedauer 1 Minute, 9 Sekunden

Gütersloh (gpr). Der Rat der Stadt Gütersloh hat im Juli einstimmig einen Härtefallfonds für Unternehmen und Kulturschaffende beschlossen, die besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Ziel ist es, die möglichst unbürokratische und schnelle finanzielle Unterstützung für in Gütersloh ansässige »haupterwerblich tätige Solo-Selbstständige und kurzbefristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten«, Klein- und Kleinstunternehmen zu gewähren. Die Stadt Gütersloh weist auf diesem Weg noch einmal darauf hin, dass eine Antragstellung laut Förderrichtlinie noch bis zum 31. August 2021 möglich ist. 

Die Unterstützung soll als ein lokaler Härtefallfonds insbesondere dort helfen, wo andere Hilfsprogramme nicht greifen. Er richtet sich besonders an Klein- und Kleinstunternehmen sowie Kunst- und Kulturschaffende, die im Rahmen anderer Hilfsprogramme bisher keine oder lediglich verhältnismäßig geringe förderfähige Fixkosten in Ansatz bringen konnten, und dennoch erheblichen Gewinneinbußen ausgesetzt waren. Neben der Existenzsicherung der oben genannten Unternehmer und Kunst- und Kulturschaffenden soll die Härtefallhilfe Gütersloh den zuschussberechtigten Unternehmen zudem eine Perspektive für die künftige Entwicklung und einen dauerhaften Verbleib am (Kultur-)Standort Gütersloh geben. Die Stadt Gütersloh weist auf diesem Weg noch einmal darauf hin, dass eine Antragstellung bis zum 1. September 2021 möglich ist. 

Alle Infos unter www.haertefallfonds.guetersloh.de, auf der Website sind auch die Antragsformulare eingestellt.

 

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