Von Christian Schröter, 19. Oktober 2021, Lesedauer 1 Minute, 26 Sekunden
Berlin (ots) Im Zusammenhang mit der #Maskenbeschaffung des Bundesgesundheitsministeriums (»#BMG«) sorgt ein #Skandal für #Ärger im Beratungsunternehmen Ernst & Young (»#EY«). Wie der »#Tagesspiegel« in der Sonntagsausgabe berichtet, soll ein hochrangiger Mitarbeiter von »EY« eine Maskenlieferantin der Bundesregierung sexuell bedrängt haben und im Gegenzug streng vertrauliche Informationen aus dem Ministerium an sie weitergeleitet haben. Sowohl »EY« als auch das #Bundesgesundheitsministerium erklärten gegenüber dem »Tagesspiegel«, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (#CDU) keinen Kontakt zu dem jetzt »EY«-Mitarbeiter gehabt habe.
Wie die #Zeitung weiter berichtet ist der Mitarbeiter am Freitag nach einem Bericht des Fachbriefings »#Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health« »mit sofortiger Wirkung« freigestellt worden. Zudem werde er das Unternehmen »auf eigenen Wunsch« Ende September verlassen.
»EY« war vom Ministerium zu Beginn der Coronakrise mit der Abwicklung eines sogenannten Open-House-Geschäftes beauftragt worden. Für die Abwicklung der Verträge ist dabei »EY« zwischengeschaltet, fast sämtliche #Kommunikation mit den #Händlern läuft über das Beratungsunternehmen. Eine #Maskenlieferantin wirft dem freigestellten EY-Mitarbeiter vor, die daraus entstandene Machtposition ausgenutzt zu haben: So soll er sie bei dutzenden Treffen sexuell bedrängt haben und ihr im Gegenzug versprochen haben, bei der Lösung ihres Falls zu helfen. Von F. gespeicherte #Chats belegen zudem, wie er ihr vertrauliche Informationen aus dem #Gesundheitsministerium zukommen ließ, Fotos eines Privatdetektivs zeigen, wie er bei Treffen versucht, sie zu küssen und zu streicheln.
Über seine Anwälte erklärte der Mann gegenüber »Tagesspiegel Background«, dass der Kontakt zu F. auf »vollständiger Gegenseitigkeit« beruht habe. »EY« erklärte, die Anschuldigungen seien »sehr unspezifisch« gewesen »und nie in prüfbar konkretisierter Weise erhoben« worden. Schon länger ermittle allerdings eine externe #Anwaltskanzlei im Auftrag von »EY« zu den #Vorgängen.