Von Christian Schröter, 1. November 2021, Lesedauer 1 Minute, 31 Sekunden
Behindertenbeirat der Stadt Gütersloh
Der Behindertenbeirat soll in besonderer Weise die Belange von Menschen mit Behinderung vertreten. Der #Behindertenbeirat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, wovon neun stimmberechtigt sind. Sie werden von verschiedenen Behinderten- und Sozialverbänden vorgeschlagen und sind alle selber von Behinderung betroffen. Entweder haben sie selber eine Behinderung oder sie leben oder arbeiten mit einem Menschen mit Behinderung zusammen. Sechs weitere Mitglieder kommen aus den Ratsfraktionen oder anderen Beiräten und unterstützen die stimmberechtigten Mitglieder.
Der Behindertenbeirat trifft sich bis zu vier Mal im Jahr zu öffentlichen Sitzungen, an denen jeder teilnehmen kann. In diesen Sitzungen wird beraten, wie der Behindertenbeirat sich am besten für die mehr als 7.000 Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehinderung und anderen Beeinträchtigungen in Gütersloh einsetzen kann. Darüber hinaus bieten die Mitglieder regelmäßige Sprechstunden an. Hier kann jeder Fragen zum Leben mit Behinderung stellen oder Vorschläge machen, wie Gütersloh barrierefreier gestaltet werden kann.
Zu den weiteren satzungsgemäßen Aufgaben gehören die Werbung für Solidarität und Verständnis für die Situation und besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in allen Teilen der Gesellschaft. Der Beirat soll zu allen Angelegenheiten gehört werden, die sowohl öffentliche Belange als auch Themen von Menschen mit Behinderungen betreffen.
#Behinderten- und #Sozialverbände, die Mitglieder für den #Behindertenbeirat vorschlagen können
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