Von Christian Schröter, 8. November 2021, Lesedauer 1 Minute, 47 Sekunden
Paderborn (pdp). Den neuen #Fonds »Endlich wieder wir!« hat das #Erzbistum #Paderborn mit zwei Millionen Euro ausgestattet, um nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie pastorale Aktivitäten in seinen #Kirchengemeinden zu fördern. »Mit den Mitteln wollen wir in unseren Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen in der Zeit vom 15. Oktober 2021 bis zum 15. Januar 2022 Aktivitäten anregen und unterstützten, die Gemeinschaftserlebnisse und Glaubensfreude stärken, einen missionarischen oder caritativen Schwerpunkt haben oder Dankbarkeit zum Ausdruck bringen«, erklärt Generalvikar Alfons Hardt. Zu Beginn des neuen Kirchenjahres, in den geprägten Zeiten von Advent und Weihnachten und im Blick auf die im November 2021 neu gewählten Gremien Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand seien die zusätzlichen Mittel ein Impuls für vielfältige Aktivitäten vor Ort in den Gemeinden und Pastoralen Räumen des Erzbistums – natürlich immer im Rahmen der aktuell geltenden Corona-Regeln.
»Wir können und wollen wieder als Gemeinschaft und Kirche zusammenkommen, nachdem die Corona-Pandemie persönliche Begegnungen fast zwei Jahre lang eingeschränkt oder ganz verhindert hat«, sagt der Generalvikar des Paderborner Erzbischofs im Blick auf den Titel des Fonds »Endlich wieder wir!«. Die wachsende Zahl der Impfungen mache es leichter möglich, wieder als kirchliche Gemeinschaft zusammen zu kommen, auch wenn nach wie vor Regeln der Schutzverordnungen zu beachten seien. »Das gesellschaftliche und kirchengemeindliche Leben kann im Rahmen der jeweils gültigen Schutzkonzepte wieder besser Fahrt aufnehmen«, unterstreicht Generalvikar Hardt. »Mit den Mitteln des Fonds geben wir Hilfestellung, dem gemeindlichen Leben einen Schub zu geben – zum Beispiel mit einem positiven Startakt.«
Zuschuss bis zu 12.500 Euro
#Kirchengemeinden und Einrichtungen können Ideen und Initiativen entwickeln und dann einen Förderantrag an das Erzbischöfliche Generalvikariat stellen. Die Förderhöhe ist begrenzt auf den Maximalbetrag von 12.500 Euro je Antrag. Ein Antrag ist erst möglich ab einer Fördersumme von mindestens 500 Euro. Die Entscheidung über die Förderung trifft ein Vergabeausschuss im Erzbischöflichen Generalvikariat. Antragsteller müssen selbst Eigenmittel aufbringen, mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Die Anschaffung von Gegenständen, die angemietet werden können, ist nicht möglich.
Weitere Informationen und ein Antragsformular finden sich auf der Website endlich-wieder-wir.de.
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