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Gütersloh: Bildrechte in der kirchlichen und Vereinskommunikation

Von Christian Schröter, 22. November 2021, Lesedauer 0 Minuten, 53 Sekunden

Bildrechte in der kirchlichen und Vereinskommunikation

Kirchenkreis Gütersloh. Darf man #Gedichte im Newsletter abdrucken oder Fotos von der Jugendfreizeit auf die #Website der #Gemeinde, bei #Facebook und #Instagram teilen? Wer darf fotografiert werden und welche Sonderregeln gibt es für die sozialen Netzwerke? Was muss redaktionell beachtet werden und wie muss eine Einwilligungserklärung verfasst sein? An typischen Fällen aus dem journalistischen Alltag wird der zertifizierte Datenschutzbeauftragte und Jurist Christian Zappe am Samstag, 11. Dezember 2021,  von 9.30 bis 13.30 Uhr in das Medien- und Bildrecht einführen. Die #Teilnehmer des Workshops erfahren, wie sie die Rechte für ihre #Print- und #Onlinemedien abklären können, um #Texte, #Fotos, #Audio- und #Filmmaterial rechtssicher nutzen zu können. Die Teilnehmenden können gern Beispiele aus ihrer Praxis mitbringen.

Der Workshop findet statt im Haus des Evangelischen Kirchenkreises Gütersloh, Moltkestraße 10–12, 33330 Gütersloh, und wird gefördert von der Regionalstelle für Erwachsenenbildung des Kirchenkreises. Die Teilnahme kostet 35 Euro. Anmeldungen nehmen Carina Völker und Sylvia Henselmeyer bis spätestens 1. Dezember 2021 entgegen, E-Mail erwachsenenbildung@kk-ekvw.de, Telefon (05241) 23485-127.

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