Von Christian Schröter, 25. November 2021, Lesedauer 1 Minute, 19 Sekunden
Oberlandesgericht Düsseldorf: Hauptverhandlungstermine in dem Staatsschutzverfahren gegen Marius A. und andere
Der Generalbundesanwalt hat gemäß Pressemitteilung vom 16. September 2021 Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Marius A. (30) wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (»Jabhat al-Nusra (JaN)«), sowie gegen den deutschen und algerischen Staatsangehörigen Mohamed S. (31), den deutschen und amerikanischen Staatsangehörigen Maher M. (34) sowie den deutschen, spanischen und marokkanischen Staatsangehörigen Avid E. G. M. (30) unter anderem wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland erhoben. Diese Anklage hat der Siebte. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-7 StS 2/21).
Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Lars Bachler beginnen am …
28. Oktober 2021 um 10 Uhr
im Saal Eins des Prozessgebäudes
des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine vorgesehen …
Freitag, 5. November 2021,
Dienstag, 9. November 2021,
Mittwoch, 10. November 2021,
Dienstag, 16. November 2021,
Mittwoch, 17. November 2021,
Montag, 29. November 2021,
Dienstag, 30. November 2021,
Mittwoch, 1. Dezember 2021,
Montag, 6. Dezember 2021,
Dienstag, 7. Dezember 2021,
Montag, 13. Dezember 2021,
Dienstag, 14. Dezember 2021,
Mittwoch, 15. Dezember 2021,
Donnerstag, 16. Dezember 2021, Saal Eins.
Beginn ist jeweils um 10 Uhr, soweit nicht anders angegeben in Saal Zwei. Änderungen bleiben vorbehalten; weitere Termine sind möglich: »Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Gesundheitsschutz und die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden.«
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Daran interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich rechtzeitig bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu melden.