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Erzbischof Hans-Josef Becker ruft zu den Wahlen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände am 6. und 7. November 2021 auf. Foto: Besim Mazhiqi, Erzbistum Paderborn

Erzbischof Becker lädt Gläubige im Erzbistum Paderborn zur Beteiligung an den Wahlen am 6. und 7. November 2021 ein

Von Christian Schröter, 4. Dezember 2021, Lesedauer 2 Minuten, 51 Sekunden

Erzbischof Becker lädt Gläubige im Erzbistum Paderborn zur Beteiligung an den Wahlen am 6. und 7. November 2021 ein

Paderborn (pdp) An diesem Wochenende, 6. und 7. November 2021, werden in den Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt. Erzbischof Hans-Josef Becker lädt alle Gläubigen ein, sich an den Wahlen dieser wichtigen Gemeindegremien zu beteiligen und damit die Chance wahrzunehmen, engagierte Frauen und Männer auf demokratische Weise zu unterstützen. Die ehrenamtlichen Mitglieder von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand übernehmen Verantwortung und gestalten kirchliches Leben vor Ort.

»Bei der Wahl haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme zu geben und damit den Rücken zu stärken«, so Erzbischof Becker in seinem Wahlaufruf. Darin dankt der Paderborner Erzbischof allen, die sich »auf dieses ehrenamtliche Wahlamt einlassen« und mit dazu beitragen, »dass unsere Kirche lebendig bleibt«.

Demokratische Wahlen

In den Gremien, in denen sich Menschen ehrenamtlich engagieren, soll sich im Idealfall die Vielfalt der Kirchenmitglieder widerspiegeln. Neben einem in den letzten Jahren stetig gewachsenen Frauenanteil sind die meisten Engagierten in den Gremien zwischen 40 und 50 Jahren alt. Aber auch Menschen von 21 Jahren – das ist das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand – bis über 90 Jahren engagieren sich. Bei der Wahl zum Pfarrgemeinderat haben bereits Jugendliche ab 14 Jahren ein aktives und passives Wahlrecht, also das Recht, selbst zu wählen und sich zur Wahl aufstellen zu lassen.

Die Mitglieder von Kirchenvorstand und (Gesamt-)Pfarrgemeinderat übernehmen Verantwortung im Namen der ganzen Gemeinde. Daher sind im Vorfeld der Wahl auch alle Gemeindemitglieder aufgerufen, über mögliche Kandidatinnen und Kandidaten nachzudenken und Vorschläge zu machen. 

Erstmals Online-Wahl in vier Pastoralen Räumen

55.000 Wahlberechtige in den vier Pastoralen Räumen Sankt Dionysius Herne, »Corpus Christi« Castrop-Rauxel, Lippe-Detmold und Bad Driburg hatten die Möglichkeit, den Pfarrgemeinderat bis zum 31. Oktober 2021 #online zu wählen – die erste Online-Wahl für Gremien der ehrenamtlichen Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn.

Hintergrund: Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben in ihrer Gemeinde wahrnehmen. Zusammen mit dem Pfarrer berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben anzuregen und zu koordinieren. Dies betrifft sowohl liturgische Fragen wie Fragen der Verkündigung und sozial-caritative Hilfen. Der Schwerpunkt liegt auf der Gemeindearbeit.

Hintergrund: Gesamtpfarrgemeinderat

Auf der Ebene von Pastoralverbünden oder Pastoralen Räumen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Mitwirkung und Interessenvertretung: Entweder wählt jede Pfarrei oder Pfarrvikarie einen eigenen Pfarrgemeinderat. Im Pastoralverbund oder Pastoralen Raum wird dann per Entsendung der Pastoralverbundsrat gebildet. Alternativ kann im Pastoralen Raum ein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet werden. Dabei wählt jede Pfarrei mit eigener Kandidaten- und Wählerliste eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern für den Gesamtpfarrgemeinderat (GPGR). Der GPGR ist zuständig für alle Themen, die Pastoralverbünde oder Pastorale Räume betreffen. Zur Bearbeitung lokaler Fragen bildet der GPGR Gemeindeausschüsse. 

Was ist der Kirchenvorstand?

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist die Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden. Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Gemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann.

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