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Das Vergasen von 45 Millionen männlichen Küken pro Jahr hat ab Neujahr ein Ende – die grundlegenden Tierschutzprobleme des Systems bleiben bestehen. Foto: A. Farkas, »afi«

Kükentöten ab 1. Januar 2022 verboten – Tierschutzprobleme bleiben, Tierschutzbund fordert Abkehr von der Hochleistungszucht

Von Christian Schröter, 16. 2021, Lesedauer 2 Minuten, 9 Sekunden

Kükentöten ab 1. Januar 2022 verboten – Tierschutzprobleme bleiben, Tierschutzbund fordert Abkehr von der Hochleistungszucht

Der »Deutsche #Tierschutzbund« begrüßt das Verbot des Kükentötens, das mit dem Jahreswechsel am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Der Verband kritisiert jedoch, dass die Aufzucht der Hähne nicht geregelt ist und die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen nach einer Geschlechterbestimmung im Ei vorerst weiter möglich bleibt. Verbrauchern würde hingegen etwas Anderes suggeriert. Mehr Tierschutz könne nur die Rückkehr zu sogenannten Zweinutzungshühnern bringen, bei denen alle Tiere sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast geeignet wären.

»Dass das Verbot endlich in Kraft tritt und die Vergasung von 45 Millionen #Küken pro Jahr illegal wird, ist lange überfällig. Das Grundproblem ist aber noch nicht vom Tisch: Der Wahnsinn der Hochleistungszucht, der Effizienzdruck auf Kosten der Tiere. Zugleich bleiben wichtige Fragen ungeklärt und das Verbot spekuliert auf unausgereifte Scheinlösungen, während dem Verbraucher auf dem Eierkarton bereits vorgegaukelt wird, das Töten sei endgültig vorbei“« kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Für die Aufzucht und Schlachtung der Bruderhähne fehlen nach wie vor gesetzliche Vorgaben. Damit sind Tierschutzprobleme vorprogrammiert. Zudem besteht die Gefahr, dass Küken zur Tötung exportiert werden - auch weil es hierzulande kaum Abnehmer für Hähne gibt, die zuchtbedingt weniger Fleisch ansetzen. Als alternative Lösung wird die Geschlechtsbestimmung im Ei und ein Töten des Embryos vor dem Schlupf gehandelt. Aktuell sind aber nur solche Methoden marktreif, bei denen eine Bestimmung erst ab dem siebten Bruttag möglich ist – obwohl ein Schmerzempfinden der Küken im Ei dann nicht mehr ausgeschlossen ist. Laut neuem Gesetz sollen solche Methoden noch bis 2024 erlaubt sein. Den meisten Verbrauchern ist nicht bewusst, dass auch für Eier, die der Handel bereits mit der Angabe »ohne Kükentöten« vermarktet, schmerzempfindliche Embryonen oder sogar Küken getötet wurden.

Abkehr von Hochleistungszucht fördern

Laut Tierschutzbund können weder die Aufzucht der Bruderhähne noch die frühe Geschlechtsbestimmung im Ei langfristige tierschutzgerechte Lösungen sein. »Die konventionelle Legehenne bleibt ein auf maximale Eierproduktion ausgerichtetes Tier, das an Eileiterentzündungen und Knochenschwäche leidet, während Masthühner in ihrem kurzen Leben so rasant an Masse zunehmen, dass Skelett und Herz-Kreislauf-System nicht mitkommen und die Tiere schließlich kaum mehr laufen können«, so Schröder. »Statt wie die ehemalige Ministerin Klöckner nur Fassaden aufzuhübschen, muss die neue Regierung schnellstmöglich eine politische Gesamtstrategie erarbeiten und die Förderung von gesünderen und robusteren Hühnerrassen vorantreiben.«

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