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Von Christian Schröter, 18. Februar 2022, Lesedauer 2 Minuten, 42 Sekunden
Münchner Ermittler beschlagnahmten schon 2015 Marsaleks Mails
Berlin (ots)
Münchner Ermittler haben schon Anfang Dezember 2015 die E Mails von Ex Wirecard #Vorstand Jan Marsalek und weiteren Konzernmanagern beschlagnahmt. Das geht aus dem Protokoll einer Durchsuchung in der Wirecard-Zentrale hervor, das dem Wirtschaftsmagazin »Capital« vorliegt (Heft 2/2021, Erstveröffentlichungstermin 20. Januar 2022). Demnach sicherten Kriminalbeamte umfangreiche aktuelle und archivierte E-Mail-Kommunikation sowie Daten zu Kreditkartentransaktionen von Wirecard-Kunden. Betroffen waren neben dem heute flüchtigen Marsalek sechs weitere Mitarbeiter des Zahlungsdienstleisters, darunter Marsaleks damalige Assistentin sowie eine Managerin, die heute als eine wichtige Helferin bei dem im Sommer 2020 bekannt gewordenen milliardenschweren Bilanzbetrug bei Wirecard gilt. Die Durchsuchung begann am 1. Dezember 2015 und erstreckte sich über zwei Tage. Unklar ist, was mit dem beschlagnahmten Material geschah.
Über die Razzia, die auf ein Rechtshilfeersuchen der US-Behörden zurückging, war bisher wenig bekannt. Laut Verfahrensakten, die »Capital« vorliegen, hatten New Yorker Strafverfolger im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche Erkenntnisse gewonnen, wonach Wirecard über die damalige Konzerntochter »Click2Pay« in großem Stil Zahlungen für illegale Online-Glücksspielanbieter in den USA abgewickelt hat. Allein zwischen 2007 und Anfang 2010 soll es demnach um verbotene Transaktionen in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Dollar gegangen sein.
Auf Grundlage des #US Rechtshilfeersuchens begann eine Kriminalhauptkommissarin im Münchner Polizeipräsidium im Juli 2015 Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gegen vier Wirecard-Manager, die auch für die Konzerntochter Click2Pay verantwortlich waren, darunter Marsalek und die Chefjuristin des Konzerns. Im August regte sie eine Durchsuchung an. Mitte September verfügte die Staatsanwaltschaft München I jedoch, das Vorermittlungsverfahren mangels Anfangsverdachts einzustellen.
Wenige Wochen später beantragten die Strafverfolger im Rechtshilfeverfahren für die US-Behörden erste Durchsuchungsbeschlüsse. Laut Dokumenten aus dem Verfahren erließ ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht München ab dem 30. Oktober 2015 insgesamt neun Durchsuchungsbeschlüsse für verschiedene Konzernteile von Wirecard. Auf dieser Grundlage kam es Anfang Dezember zu der Durchsuchung in Aschheim, gegen die der Finanzkonzern im Nachhinein mit Rechtsmitteln vorging. In einem Antrag an das Oberlandesgericht München schrieb ein Anwalt des Konzerns, bis zu einer gerichtlichen Klärung werde einer Herausgabe der Unterlagen an die US-Behörden »explizit widersprochen«. Aus der Beschwerde folgte offenbar ein langwieriges Verfahren, in dem es ein Tauziehen um Akteneinsicht gab. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums zogen die US-Behörden ihr Rechtshilfeersuchen schließlich im September 2018 zurück, weil sie vertrauliche Dokumente gegenüber Wirecard nicht offenlegen wollten.
Auf Anfrage von »Capital« wollte sich die Münchner Staatsanwaltschaft nicht zu der Frage äußern, was mit dem bei der Razzia im Dezember 2015 beschlagnahmten Material geschah und ob es etwa auch für deutsche Strafverfolger verwertbar war. Man dürfe sich grundsätzlich nicht zu Rechtshilfeverfahren ausländischer Behörden äußern, teilte eine Sprecherin mit. Zu dem im September 2015 eingestellten eigenen Verfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem #Glücksspiel erklärte sie, »die Vorgänge« seien noch bis Mai 2017 »weiter beobachtet« worden. Es habe jedoch keine neuen Erkenntnisse gegeben, die einen Anfangsverdacht rechtfertigt hätten. Daher habe es keinen Grund gegeben, das Verfahren wieder aufzunehmen, betonte die Sprecherin der Anklagebehörde. Auch aus heutiger Sicht habe es keinerlei Ermittlungsfehler gegeben.
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