Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks. Foto: Kirsten Nijhof, MDR
Von Christian Schröter, 10. April 2022, Lesedauer 1 Minute, 26 Sekunden
Filmförderung, ARD engagiert sich auch weiterhin für Vielfalt und Qualität des Kinofilms
Leipzig (ots)
Die ARD unterstützt weiterhin die Filmförderungsanstalt (FFA) in beträchtlichem Umfang und stellt Mittel für Filmfördermaßnahmen und Gemeinschaftsproduktionen sowie Medialeistungen zur Verfügung. Grundlage ist das zwischen #FFA, #ARD und #ZDF geschlossene 13. Film und Fernsehabkommen.
ARD Filmintendantin Karola Wille (MDR): »Dies ist ein Bekenntnis zum deutschen Kinofilm. Wir sind und bleiben auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner der Filmförderung.«
Die ARD Landesrundfunkanstalten werden 2022 und 2023 auch weiterhin der Filmförderungsanstalt 5,5 Millionen Euro an Geldleistungen sowie Medialeistungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Damit gehen sie über die gesetzliche Verpflichtung aus dem Filmförderungsgesetz hinaus. Außerdem stellt die ARD jährlich 2,3 Millionen Euro für Gemeinschaftsproduktionen bereit.
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Filmförderungsanstalt ist das Filmförderungsgesetz. Dieses verpflichtet öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter zur Leistung einer Filmabgabe. Die Einzelheiten der Leistungserbringung regelt das Film und Fernsehabkommen.
Ziel ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und den Film als Wirtschafts und Kulturgut zu stärken. Außerdem geht es darum, die Qualität und Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Der #Bundestag hatte im vergangenen Jahr ein neues Filmförderungsgesetz verabschiedet, welches unter anderem in den Bereichen der Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit zukunftsrelevante Weichenstellungen vorsieht. Das neue, zwischen FFA, ARD und ZDF geschlossene Film und Fernsehabkommen kam mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes zustande und enthält Bestimmungen zu den sich nicht aus dem Gesetz ergebenden Leistungen.
Weitere Informationen zum Engagement der ARD für die nationale und regionale Filmförderung sind auch unter »Die ARD Kulturförderung« zu finden.