Die Untere Naturschutzbehörde bittet Spaziergänger und Landwirte in den nächsten Tagen auf Kiebitze Acht zu geben. Foto: Bernhard Walter, Biologische Station
Von Christian Schröter, 15. Mai 2022, Lesedauer 2 Minuten, 4 Sekunden
Kreis #Gütersloh, Bitte an Spaziergänger und Landwirte, Kiebitzschutz, die nächsten Tage sind entscheidend
Wer zu Ostern einen Spaziergang macht, wird auf Ackerflächen und Grünlandflächen häufig den Kiebitz beobachten können. Mit seinem schwarz weißen Gefieder, der Federholle am Hinterkopf, den mit breiten Flügeln ausgeführten, akrobatisch anmutenden Flugmanövern und »Kiewitt« rufend, ist er unverkennbar.
»Der #Kiebitz ist Teil unserer Kulturlandschaft, doch es geht ihm nicht gut. In den vergangenen 15 Jahren hat sein Bestand im Kreis Gütersloh um 70 Prozent abgenommen«, erklärt Nicola Brandstetter, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. Da er sein Nest in einer kleinen Mulde auf dem Boden anlegt, ist er dort vielen Gefahren ausgesetzt. Er sucht sich vor allem offene, wenig bewachsene Flächen aus. Doch genau das sind oft die Flächen, auf denen in den nächsten Tagen zum Beispiel der Mais gelegt wird. Die Untere Naturschutzbehörde appelliert daher an Landwirte und Lohnunternehmer, bei der Bewirtschaftung der Flächen auf die Vögel und deren Gelege Rücksicht zu nehmen. Aufgeregt um den Trecker fliegende Kiebitze sind ein guter Hinweis, dass sich auf dem Acker ein Nest befindet. „Bitte sparen Sie den Bereich des Nestes bei der Bewirtschaftung aus und achten Sie darauf, die Eier nicht zu zerstören«, bittet Brandstetter.
Um das Nest nicht zu übersehen, sollte im Abstand von 5 Metern vor und hinter dem Gelege eine Markierung mit Stöcken angebracht werden, um so einen Bogen im Abstand von mindestens einem Meter (besser mehr) um das Nest fahren zu können.
Doch auch Spaziergänger können zum Schutz des Kiebitzes und anderer, auf dem Boden brütender Vögel beitragen. »Behalten Sie Ihren #Hund bitte beim Ostersparziergang unbedingt an der Leine. Die Vögel haben sich häufig an Spaziergänger auf den Wegen gewöhnt, frei laufende Hunde lassen sie aber immer wieder aufschrecken, so dass im schlimmsten Fall die Eier auskühlen oder das Nest verlassen wird«, appelliert Brandstetter. In einigen Naturschutzgebieten wurden außerdem Wege gesperrt, weil Brutflächen sehr nah an diesen liegen. Auch hier die Bitte der Unteren Naturschutzbehörde: »Beachten Sie bitte diese Sperrungen und nutzen Sie in der Brutzeit andere Wege.«
Für den Schutz des Kiebitzes und anderer Feldvögel und Wiesenvögel werden Fördermöglichkeiten angeboten. Interessierte wenden sich an die Untere Naturschutzbehörde, E Mail abt45@kreis-guetersloh.de, Telefon +495241852715 oder die Biologische Station, E Mail bernhard.walter@biostationGT-BI.de.