So nicht: Plastiktüten und auch vermeintlich biologisch abbaubare Beutel sind in der Gütersloher Komposttonne nicht erlaubt.
Von Christian Schröter, 10. Juni 2022, Lesedauer 3 Minuten, 35 Sekunden
#Gütersloh, warum die vermeintlich kompostierbare Abfalltüte nicht in die Biotonne darf 2022
Kompostierfähige #Abfall wird Gütersloh seit 1993 Gütersloh gesammelt und als guter Kompost Rohstoff im Gütsler #Kompostwerk verwertet. Die getrennte Sammlung von kompostierbaren Abfällen in den Gütersloher Haushalten ist Pflicht. Die #Stadtreinigung stellt in Biotonnen jedoch immer wieder Inhalte fest, die nicht hineingehören. Wenn zahlreiche Störstoffe im Behälter sind, hängt die Müllabfuhr eine Mängelkarte dran oder lässt die Tonne stehen. Was viele nicht wissen: Im Einzelhandel erhältliche Müllbeutel, die durch den Aufdruck »kompostierbar« den Eindruck erwecken, sie dürften in die Biotonne geworfen werden, dürfen nicht in die Biotonne geworfen werden. Das verbietet die Abfallsatzung des Kreises Gütersloh.
Eine gelbe oder gar rote Mängelkarte an der Komposttonne, obwohl man extra die teuren, biologisch abbaubaren Folienbeutel verwendet? Das erzeugt bei manchem Irritation. Tatsache ist, dass Folienbeutel aus sogenannten »Biologisch Abbaubaren Werkstoffen« (BAW) oder als »kompostierbar« bezeichnete und nach DIN EN 13432 zertifizierte Tüten nicht in die Biotonne geworfen werden dürfen. Teilweise wird auf den Verpackungen darauf hingewiesen, dass die Beutel nur dann über die Komposttonne entsorgt werden dürfen, wenn es behördlich erlaubt ist. Das ist es im Kreis Gütersloh und damit auch in der Stadt Gütersloh nicht: Seit 2014 ist die Verwendung solcher Beutel durch die Abfallsatzung des Kreises ausgeschlossen. Der Kunststoffanteil der Beutel ist das Problem – sie müssen im Kompostwerk aussortiert und teuer entsorgt werden. Tatsächlich sind es am häufigsten solche »#Bio« Plastiktüten sowie normale Plastiktüten und Verpackungen, die die städtischen Mitarbeiter bei den regelmäßigen Kontrollen von Komposttonnen entdecken.
Lediglich Materialien aus Papier können sinnvoll im Rotteprozess des Kompostwerks verwertet werden. Wer also unbedingt einen Beutel für seinen Bioabfall verwenden möchte, der sollte nur Papiertüten einsetzen. Aber auch hier gilt: Wenn eine Papiertüte trotz feuchten Inhalts besonders fest bleibt, dann hat sie meistens eine Beschichtung und ist damit eigentlich eine Kunststofftüte. Sie gehört in den Restmüll. In die Biotonne dürfen nur unbeschichtete Papierbeutel. Damit diese nicht von den Lebensmittelresten oder Pflanzenabfällen durchfeuchten, kann man die Abfälle zusätzlich in Papier (Zeitung, Küchenkrepp) einwickeln, die Tüten alle zwei bis drei Tage wechseln oder die Abfälle in einem Vorsortiergefäß zur Tonne bringen und dort ausschütten.
Wenn die Müllabfuhr eine falsch befüllte Biotonne nicht mitgenommen hat (rote Karte), gibt es für die Anwohner folgende Möglichkeiten …
Das gehört in die Komposttonne
Das gehört nict in die Komposttonne
DIN EN 13432, Nachweis Kompostierbarkeit
Kunststoffprodukte können ihre Kompostierbarkeit mit dem erfolgreichen Durchlaufen der harmonisierten EN Norm EN 13432 unter Beweis stellen. Die europäische Verpackungsdirektive 94/62 EC nimmt darauf Bezug bei der Erfüllung von Verwertungsvorgaben.
Prüfungsumfang nach DIN EN 13432