Von Christian Schröter, 15. Juli 2022, Lesedauer 1 Minute, 20 Sekunden
Gütersloh, »Alles richtig«, umfassendes Gutachten bestätigt der Stadt Gütersloh rechtlich korrektes Handeln bei der Vergabe von Ipads an Schulen für den Unterricht der Klassen 7 bis 10
Ein Gutachten belegt und begründet unmissverständlich, dass die Stadt Gütersloh bei der Vergabe von Ipads an Schulen für den digitalen Unterricht der Klassen 7 bis 10 rechtlich korrekt handelt. Die Stadt Gütersloh hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem die Bezirksregierung das Verfahren kritisch beurteilt hatte.
»Die beauftragten Rechtsanwälte sind zu dem aus ihrer Sicht eindeutigen Ergebnis gekommen, dass das schulische Bildungsangebot zum digital gestützten Unterricht in den Klassen 7 bis 10 der weiterführenden Schulen in Gütersloh rechtlich nicht zu beanstanden ist.« Insbesondere liege kein Verstoß gegen das Teilhaberecht auf gleichen Zugang zu schulischen Bildungsangeboten darin, dass #Schüler, deren #Eltern das Endgerät nicht finanzieren wollen, ein Leihgerät erhalten, das sie nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Die #Rechtsanwälte haben diesen Punkt unter allen in Betracht kommenden Aspekten und in jeder Alternativform untersucht. Ich freue mich sehr, dass wir in unserer Vorgehensweise bestätigt werden und werden weiterhin proaktiv darauf hinarbeiten, digitales Lernen zu unterstützen und unsere Gütersloher Schulen zukunftsfähig aufzustellen. Wir weisen schon seit langem darauf hin, dass das Land muss seine gesetzlichen Regelungen dringend zeitgemäß ausgestalten und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen muss und werden weiter darauf hinarbeiten«, sagt Henning Matthes.
Zurzeit wird das umfassende #Gutachten zum #digital gestützten #Unterricht eingehend durchgearbeitet. Über weitere Details will Matthes kurzfristig berichten und eine Information für die Eltern zum weiteren Verfahren erarbeiten.