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RBB Verwaltungsrat begleitet die angelaufene Prüfung durch externe Fachanwälte sehr eng. Ausnahmslos allen Vorwürfen wird nachgegangen.

Von Christian Schröter, 1. September 2022, Lesedauer 1 Minute, 37 Sekunden

RBB Verwaltungsrat begleitet die angelaufene Prüfung durch externe Fachanwälte sehr eng. Ausnahmslos allen Vorwürfen wird nachgegangen.

Berlin, Potsdam (OTS)

Der Verwaltungsrat des RBB hat mit der Compliance Beauftragten des RBB und ein Rechtsanwaltskanzlei den Gegenstand der Prüfung detailliert erörtert. Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei ist die Aufklärung, Prüfung und rechtliche Bewertung von möglichen Regelverstößen beziehungsweise möglichen Pflichtverletzungen beim #RBB, die durch aktuelle Presseberichte bekannt sind.

Die Prüfung erstreckt sich in personeller Hinsicht insbesondere auf Organmitglieder und Mitarbeiter des RBB, vor allem – nicht abschließend – auf das Verhalten der Intendantin Patricia Schlesinger und des Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf Dieter Wolf.

Die Prüfung wird auch die Vergabepraxis des RBB in Bezug auf Beraterverträge im Zusammenhang mit dem »gesamtstrategischen Konzept« beziehungsweise der »gesamtstrategischen Beratungsleistung« (das geplante #Digitale #Medienhaus betreffend) und mögliche Vorteilsnahmen und Vorteilsgewährungen durch Organmitglieder und Mitarbeiter des RBB in Bezug auf die in der Presse dargestellten Sachverhalte umfassen.

Organe des RBB sind der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat und die Intendantin.

Dorette König als amtierende Verwaltungsratsvorsitzende betont, dass während der Laufzeit der Prüfungen die #Compliance Beauftragte bei der Wahrnehmung ihrer hiermit verbundenen Aufgaben keinerlei Weisungen des Arbeitgebers unterliegt. Sie entscheidet im Rahmen ihrer Aufgaben als Compliance Beauftragte allein nach pflichtgemäßem Ermessen, arbeitet eng mit der Rechtsanwaltkanzlei zusammen und berichtet ausschließlich an den Verwaltungsrat.

Für Mitarbeiter des Hauses wird ein #Whistleblower #System eingerichtet, um anonyme Meldungen zu ermöglichen. Weitere Regelungen stellen sicher, dass gegen Mitarbeiter:innen wegen Aussagen im Prüfungsverfahren keine Sanktionen ausgeübt werden können. In einer Dienstanweisung werden die Mitarbeiter des RBB zur uneingeschränkten Kooperation mit der ermittelnden #Anwaltskanzlei aufgefordert.

Mit der Sichtung und Prüfung der Unterlagen wurde begonnen. Aufgrund des Umfangs wird gegenwärtig von einer Prüfung von mindestens sechs bis acht Wochen ausgegangen. Zwischenergebnisse wird es nicht geben, insbesondere um den Gang der Untersuchungen nicht zu gefährden.

RBB Online

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