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Wird Gott Putin seine Schandtaten vergeben? Philosophischer Laienarbeitskreis veröffentlicht Stellungnahme

Von Christian Schröter, 5. September 2022, Lesedauer 4 Minuten, 0 Sekunden

Wird Gott Putin seine Schandtaten vergeben? Philosophischer Laienarbeitskreis veröffentlicht Stellungnahme

Konstanz, 3. August 2022

Der Philosophische Laienarbeitskreis hat sich mit dem #Ukraine #Krieg auseinandergesetzt. Dessen Sprecher, Dennis Riehle, veröffentlicht aus den Beratungen folgende Stellungnahme …

Der russische Präsident hat am 24. Februar 2022 neue Tatsachen geschaffen: Durch einen anlasslosen Angriffskrieg überfiel er mit seiner Armee die Ukraine und brachte unendliches Leid und unmenschliche Not über das Nachbarland. Über die Beweggründe für das irrationale Handeln von Wladimir Putin kann man letztlich nur spekulieren. Wie so oft in der Geschichte, scheinen auch dieses Mal fadenscheinige Argumente bemüht worden zu sein: Mit einer zurechtgelegten Propaganda und dem Abdriften in eine Parallelwelt gelang es dem Machthaber im Kreml, auch eigene Bürger von seiner verschwurbelten Theorie zu überzeugen. #Christen überall auf dem Globus fragen sich nun, wie solch eine #Brutalität mit dem orthodoxen Bekenntnis Putins in Einklang zu bringen ist – und noch viel eher: Wird Gott diesem Despoten seine Taten verzeihen können? Schon bei manch anderen dunklen Gestalten der Vergangenheit ist diese Überlegung aufgekommen. 

Beispielsweise wird bis heute im Rahmen der #Holocaust Theologie nicht nur die Debatte geführt, ob und warum sich Gott aus dem Massenmord an Millionen von Juden und Minderheiten herausgehalten hat und das Wüten der Nationalsozialisten scheinbar trotz seiner Allmacht geschehen ließ. Auch der mögliche Gedanke, wonach Jesus am Kreuz sogar für Verbrechen wie jene russischer Soldaten und Machthaber gestorben ist, mag für uns befremdlich klingen. Denn kann man diese Grausamkeit tatsächlich mit demselben Maß wie den Ehebruch oder das falsche Zeugnis wider unseres Nächsten messen? Oftmals herrscht noch immer die Theorie der bedingungslosen Sündenvergebung vor, die aber weder mit der kirchlichen Lehre, noch mit der biblischen Überlieferung in Einklang zu bringen ist. »Denn wenn ihr den Menschen ihre Verfehlungen vergebt, so wird euch euer himmlischer Vater auch vergeben« (Matthäus 6, 14) – ein eindeutiger Konditionalsatz aus den Evangelien, welcher uns klarmacht: Gottes Nachsehen ist an den Umgang mit dem Sünder auf Erden gekoppelt. 

Damit muss nicht zwangsläufig eine juristische Verurteilung nach irdischen Gesichtspunkten gemeint sein. Viel eher hängt Gottes Umgang mit dem Rechtsbrecher der Zehn Gebote von dem Umstand des Verzeihens durch seine Mitmenschen ab. Und dabei verlangt Gott keinesfalls ein vorbehaltloses Entschuldigen. Die Sühne, die ein Verbrecher für seine Entgleisungen auf sich nehmen muss, sind eindeutig definiert: Erst, wenn Reue, Buße und Umkehr erkennbar und glaubwürdig sind, ermahnt uns Gott zur Annahme des Täters, bei dem er aber keine Unterschiede macht. Während es nach weltlichen Gesichtspunkten auf die Schwere des Vergehens ankommt, differenziert Gott zwischen dem beim Nachbarn Äpfel klauenden Jungen und dem Serienmörder nicht. Diese Auffassung mag mit unserem menschlichen Empfinden von Gerechtigkeit nur schwer zu vereinbaren sein. Doch gleichsam müssen wir feststellen: Ehrliches und fruchtbringendes Bedauern fällt dem Taschendieb leichter als dem Kriegsverbrecher. Denn es kommt wesentlich darauf an, ob der Betreffende sein Verhalten als falsch und unrecht anerkennt und gleichsam bereit und willens ist, sich für Versöhnung und Wiedergutmachung einzusetzen. Einen Freifahrtschein für jeden Menschen, um zur Rechten Gottes sitzend auf Nachsicht zu vertrauen, gibt es nicht. 

Das göttliche Gericht bemisst sich zwar an anderen Gesichtspunkten, ist aber keinesfalls unvoreingenommen. Und nachdem Gott uns als seinen Ebenbildern bereits in den Büchern Mose die Fähigkeit geschenkt hat, zwischen »gut« und »böse« unterscheiden zu können, obliegt es auch uns, unseresgleichen bei Verfehlungen kritisch zu begegnen. Nein, die Aussage aus dem Matthäus-Evangelium ist kein Aufruf zu Selbstjustiz. Stattdessen ermutigt sie die Weltgemeinschaft, Straftäter auf Herz und Nieren zu überprüfen: Wie steht es um ihre Einsichtsbereitschaft und Eigenreflexion? Inwieweit dies nun vor einem Kriegsverbrechertribunal oder durch jeden einzelnen Christen von uns geschieht: Gott bindet sein Erbarmen mit dem Sünder an die Bereitschaft der Völker, jemandem aufgrund seines authentischen Schuldbewusstseins zu vergeben. Ob das nun bedeutet, dass Putin und seine Schergen in die Hölle wandern werden, weil ihnen offenkundig jegliche Aufrichtigkeit für ihr Tun fehlt, entscheiden schlussendlich nicht wir. 

Ohnehin: Die Überzeugung an das Fegefeuer scheint in einer modernen Theologie des Protestantismus schon allein deshalb nicht mehr zeitgemäß, weil es dem menschlichen Hirn entsprang und wiederholt zum Missbrauch genutzt wurde. Aber auch die Rechtfertigungslehre Luthers macht deutlich: Läuterung geschieht eben nicht erst als Vorhut an der himmlischen Eingangspforte, sondern allein durch Christi Güte anhand unserer diesseitigen Bußfertigkeit. Insofern ist es nicht nur allein für unser Gewissen von großer Bedeutung und Tragweite, dass auch wir unser Urteil über einen Anderen nicht ohne Blick auf seine Reumütigkeit fällen. Auch Gott wird durch Jesus die Selbstanklage jedes Sünders in die Waagschale werfen, um den jenseitigen Stab über ihn zu brechen. Vielleicht ist diese Gewissheit in diesen Tagen tröstlich …

Philosophischer Laienarbeitskreis

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