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Wenn Straffällige hungern müssen, krankt die Gesellschaft

Von Christian Schröter, 10. September 2022, Lesedauer 4 Minuten, 12 Sekunden

Wenn Straffällige hungern müssen, krankt die Gesellschaft

Konstanz, 10. August 2022

Stellungnahme des Sprechers des Philosophischen Laienarbeitskreises, Dennis Riehle, angesichts der Teuerung und den Zuständen in deutschen Gefängnissen.

In Zeiten der #Inflation werden für uns alle die Lebenshaltungskosten teurer. Und da verwundert es kaum, dass auch die Beschaffung von Lebensmitteln für Menschen in Gefängnissen nicht günstiger wird. Ganz im Gegenteil: Während beispielsweise Patienten in Krankenhäusern Verpflegung für rund 8 Euro pro Tag bekommen, sind es für #Straffällige gerade einmal gut 3 Euro. Wir wissen aus unserem eigenen Alltag: Mit solchen Summen ist keine vollwertige #Ernährung auf einem würdigen Existenzniveau möglich. Stattdessen heißt es für Häftlinge immer öfter: Sie müssen von Mahlzeiten zehren, deren Kalorienzahl weit unter dem liegt, was für einen erwachsenen Menschen als notwendig betrachtet wird, um die #Gesundheit nicht zu gefährden. Der Satz von »Wasser und Brot« gewinnt damit eine neue, gleichsam realistische Dimension. Und da Personen hinter »Schwedischen Gardinen« oft keine Stimme und kaum Lobby in der Gesellschaft haben, leiden sie still vor sich hin.

Solche Zustände sind in einem demokratischen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts nicht hinzunehmen und widersprechen elementaren Grundrechten eines reichen westlichen Industrielandes, das durch Aufklärung und Ethik gelernt haben sollte: Menschen, die straffällig geworden sind, haben ein Recht auf Resozialisierung und Rückkehr in die Zivilisation. Sie sind nicht Bittsteller für die grundständige Versorgung, sondern besitzen einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Behandlung. Wenngleich noch immer die Devise gilt: »Aus den Augen, aus dem Sinn«, können wir den Blick vor den Zuständen in deutschen Haftanstalten eben nicht verschließen. Bis heute entsprechen die Gegebenheiten nicht den Anforderungen internationaler Konventionen, das beginnt schon allein am Lohn für die zwangsweise Arbeit, welcher die Haftgefangenen nachgehen müssen: Während sich Arbeitgeber in Deutschland über 12 Euro Mindestlohn echauffieren, schuften die Straffälligen in den Justizvollzugsanstalten für eine mickrige Entschädigung von nur wenig mehr als 2 Euro. Wie unter den Vorzeichen ein angemessenes Dasein gelingt, bleibt fraglich.

Über Jahre und Jahrzehnte wurden die Verpflegung und Versorgung im deutschen Strafvollzug nicht an humane Maßstäbe angepasst. Viel eher werden die Häftlinge regelmäßig vergessen, wenn es um Erhöhung von Bezugsgrößen geht. Es verwundert daher kaum, dass sich in vielen Fällen weder Reue noch Einsicht einstellen. Schlussendlich ist ein Staat, der stiefmütterlich mit seinen Gefangenen umgeht, kein vertrauenswürdiger Partner, um Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermutigend und reizvoll zu gestalten. Haftbedingungen hängen unmittelbar mit der Bereitschaft zu Versöhnung und Veränderung des Verurteilten zusammen. Niemand erwartet einen 5 Sterne #Vollzug. Es geht allein um würdevolle Behandlung von Menschen, die sich durch schwere Fehlverhalten schuldig gemacht, gleichzeitig aber eine Chance der Gemeinschaft auf einen Neustart verdient haben. Das hat nichts mit übermäßiger Gnade, Nachsicht oder Laissez faire zu tun.

Viel eher zeigt sich am Zustand der Gefängnisse und ihrer Insassen die Seelenbeschaffenheit eines ganzen Landes. Wer diejenigen vernachlässigt, die im Namen des Volkes ihrer Freiheit entzogen wurden, hat diesen gegenüber ein ganz besonderes Verantwortungsbewusstsein. Hungernde Haftinsassen sind ein Gratmesser und Ausdruck von sozialer Verrohung einer gesamten Nation, an vorderster Stelle der Politik, die eine Fürsorgepflicht gegenüber Strafgefangenen besitzt und ihr derzeit nicht gerecht zu werden scheint. Ja, Häftlinge haben ein bedingungsloses Recht auf eine Minimalversorgung, die nicht mit Tagessätzen gewährleistet werden kann, mit der heutzutage nicht einmal ein Frühstück finanzierbar ist. Selig sind gerade nicht diejenigen, die sich mit ihrer Tadellosigkeit und weißer Weste brüsten und über jene zu erheben vermögen, die zweifelsohne schwere Last auf sich geladen haben. Man möchte nicht allzu biblisch werden, um aber festzustellen, dass es Straffällige gewesen sind, denen aus Demut die Füße gewaschen wurden. Der Maßstab, an dem wir uns orientieren müssen, ist der Umgang mit denen, die wir wegsperren.

Sühne und Verständigung sind Treiber einer gelungenen Integration von Verurteilten, die ins Leben zurückgeführt werden sollen. Ihr Antrieb für eine schuldlose Zukunft wird vor allem aus der Erinnerung gespeist, wie die Öffentlichkeit und die Justiz mit ihnen in Haft verfahren sind. Nur, wer dort den Sinn für Gerechtigkeit verspürt und eine respektvolle Behandlung wahrgenommen hat, wird sich ertüchtigt sehen, seine Rückkunft in das Miteinander geregelt und angepasst zu gehen. Allein der Umstand, dass Haftinsassen keinen Fürsprecher für sich haben, darf die #Politik nicht aus der Verpflichtung entlassen, gerade den Strafvollzug immer wieder neu auf den Prüfstand zu stellen und an das moralische und normative Wachstum einer Gesellschaft anzugleichen. Dass man mit diesem Thema wohl kaum Stimmen bei der nächsten Wahl gewinnen kann, entlässt die Verantwortlichen nicht aus ihrer Aufgabe, ein existenzielles Minimum für all diejenigen herbeizuführen, die sich in ihrer Lage nicht gegen Missstand und Ungerechtigkeit wehren können. Schon das Gewissen muss uns leiten, auch Gefangene als unsere Nächsten zu begreifen.

Philosophischer Laienarbeitskreis Online

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