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Digitalcourage erwartet Urteil des EUGH zur Vorratsdatenspeicherung

Von Christian Schröter, 19. Oktober 2022, Lesedauer 1 Minute, 50 Sekunden

Digitalcourage erwartet Urteil des EUGH zur Vorratsdatenspeicherung

Bielefeld, 19. September 2022

Am Dienstag, 20. September 2022, wird der Europäische Gerichtshof (EUGH) sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in den verbundenen Rechtssachen C-793/19 und C-794/19 verkünden. Die Klage des deutschen Internetproviders SpaceNet AG (C-793/19) und des Verbandes der Internetwirtschaft (ECO) und ein Parallelverfahren der #Telekom #Deutschland GmbH (C-794/19) richten sich gegen die (seit 2017 ausgesetzte) deutsche Regelung zur #Vorratsdatenspeicherung.

#Digitalcourage engagiert sich seit 20 Jahren gegen Vorratsdatenspeicherung und klagt bereits zum zweiten Mal dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Digitalcourage erwartet das EUGH #Urteil mit Spannung und wird im Laufe des Tages der Verkündigung eine Analyse zu den Auswirkungen des Urteils auf die deutsche Verfassungsbeschwerde veröffentlichen.

Im Februar 2018 wurde unsere aktuell laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Mehr als 30.000 Menschen haben die Klage damals mit unterzeichnet und mehr als 20 prominente Mitbeschwerdeführer.innen unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage unter anderem der Kabarettist Marc Uwe Kling, der Ex #Verdi Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach und der Vorsitzende des Deutschen #Journalistenverband Frank Überall.

Digitalcourage Gründungsmitglieder Rena Tangens und Padeluun waren bereits an der Verfassungsklage des AK Vorrat beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu Fall gebracht hat und führen den Kampf der Zivilgesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung seit rund 20 Jahren.

Digitalcourage bekräftigt, dass sich letztendlich die #Politik von jeglicher Vorratsdatenspeicherung verabschieden muss, statt sie ständig im neuem Gewand wiederzubeleben.

»Anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten ist keine rechtsstaatliche Ermittlungsmaßnahme, sondern – egal wie man es dreht oder wendet – eine grundrechtswidrige Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung«, sagt padeluun, Vorsitzender von Digitalcourage.

»Ein Polizeibeamter des Landeskriminalamts Niedersachsen brachte es Digitalcourage gegenüber auf den Punkt: Er sei Ermittler, aber nicht Überwacher. Denn auch er wolle nicht, dass seine Kinder in einer Überwachungsgesellschaft aufwachsen«, sagt Rena Tangens, Vorsitzende von Digitalcourage.

Digitalcourage

Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin, doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie »verdatet und verkauft« wird. Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.

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