Grafik: Feed Me, ZDF
Von Christian Schröter, 28. Oktober 2022, Lesedauer 1 Minute, 35 Sekunden
Lufthansa reagiert auf ZDF Frontal Recherche, Sprecher kündigt Verkauf der Aeromar Anteile an
Mainz, 28. September 2022
Der Lufthansa Konzern will sich von seinen Anteilen am russischen #Airline #Caterer #Aeromar trennen – und reagiert damit umgehend auf die am Dienstag, 27. September 2022, veröffentlichten Recherchen des #ZDF Politikmagazins #Frontal. Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba hatte die Beteiligung zuvor scharf kritisiert.
Das #ZDF Politmagazin hatte gestern Recherchen zu Geschäften der Deutschen #Lufthansa auf dem russischen Markt veröffentlicht: Über ihre Tochterfirma LSG hält die Lufthansa seit Jahren 49 Prozent am russischen Airline-Caterer Aeromar. Die staatliche russische Fluggesellschaft Aeroflot besitzt die restlichen 51 Prozent der Firmenanteile. Aeromar betreibt in #Russland mehrere Standorte mit Großküchen, um die Passagiere von Aeroflot und anderer Fluglinien an Bord zu versorgen. Dazu hatte Aeromar 2014 auch auf der völkerrechtswidrig annektierten Krim einen Standort eröffnet.
Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba hatte die Geschäfte auf Anfrage des ZDF Politmagazins Frontal scharf kritisiert. Die Lufthansa teilte dem ZDF zunächst mit: »Es ist nicht gegen #EU Sanktionen verstoßen worden.« Die Lufthansa Gruppe sei nur Minderheitsgesellschafterin bei Aeromar. Die Firma unterliege als russische Gesellschaft »nicht den EU Sanktionsverordnungen«. Wenige Stunden nach Veröffentlichung der Recherchen meldete sich ein Sprecher der Lufthansa in der Redaktion Frontal. Er kündigte an, die Lufthansa AG werde ihre Beteiligung an der Firma Aeromar verkaufen. Ein Grund seien die ZDF #Recherchen.
Die Europäische Union hatte nach der Annexion der Krim durch Russland erste Sanktionen beschlossen, die europäischen Firmen »die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in Bezug auf die Errichtung, den Erwerb oder die Entwicklung von Infrastruktur in den Bereichen Verkehr […] auf der Krim oder in Sevastopol« verbieten. So steht es in der EU Verordnung 825/2014 vom 30. Juli 2014. Nach dem russischen Angriff auf die #Ukraine im Februar 2022 wurden die Sanktionen ausgeweitet und verschärft.
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