Symbolbild. Foto: Li An Lim
Von Christian Schröter, 5. Dezember 2022, Lesedauer 2 Minuten, 37 Sekunden
Kommentar: Wenn der Klimaaufstand extrem und fanatisch wird, »Letzte Generation« auf dem Weg zum Verdachtsfall
Konstanz, 4. November 2022
#Rechts, #links, #religiös, verschwörungstheoretisch – in den letzten Jahren hat sich das Spektrum des Fundamentalismus in #Deutschland deutlich verbreitert. Und nun kommt eine weitere Kategorie hinzu: Manche #Klimaaktivisten radikalisieren sich zunehmend und überschreiten Grenzen. Mit ihrer ideologischen #Verbohrtheit begehen sie nach eigenen Angaben »Zivilen #Ungehorsam«. Objektiv gesehen sind es #Straftaten, mit denen zuletzt vor allem Anhänger der »Letzten Generation« auf sich aufmerksam machten und die Gesellschaft spalteten. Mit ihren Aktionen polarisieren und provozieren sie die Bürger.
#Tomaten, #Kartoffelbrei und #Farbe sind zum Mittel des alleinigen Erlangens von Aufmerksamkeit geworden. Mit dem eigentlichen Ansinnen, auf die Erderwärmung hinzuweisen und #Politik wie Zivilsation zu verantwortungsvollerem Umgang mit Ressourchen zwingen zu wollen, haben die Proteste schon lange nichts mehr zu tun. Stattdessen sorgen sie für wachsenden Unmut in der Bevölkerung und versuchen, mit moralischer Erpressung Veränderungen herbeizuführen. Mit dem Augenblick, in dem die #Umweltschützer es zumindest billigend in Kauf nehmen, dass andere Menschen zu Schaden kommen, ist der Übergang zu einer neuen Variante des Extremismus geschehen, welcher eine Beobachtung des Verfassungsschutzes dringend erforderlich macht.
Denn auch wenn im strafrechtlichen Sinn für jene, die mit ihrem Festkleben auf Berlins Straßen für Verkehrsbehinderungen sorgen und wenigstens mitverantwortlich für ein schlechtes Durchkommen von Rettungskräften sein könnten, die Unschuldsvermutung gelten muss, kann man den Aktivisten zumindest unterstellen, dass sie sich der potenziellen Folgen ihres Handelns bewusst sind. Insofern haben sie sich im ethisch emotionalen Verständnis schuldig gemacht und durch ihr Verhalten nach dem tödlichen Zwischenfall mit einer Radfahrerin bewiesen, dass sie nicht zu Selbstkritik bereit sind und ihre #Aggression offenbar weiter zu eskalieren planen.
Ihr Anspruch, mit ihren Straftaten lediglich demokratischen Protest auszuüben, macht klar, dass sie ein äußerst verwerfliches Bild von zulässiger Demonstration im freiheitlichen Rechtsstaat pflegen. Gewaltlosigkeit ist Konsens für legitimen Meinungsausdruck, weshalb auch Sachbeschädigung und Eingriffe in den Straßenverkehr als unrechtmäßig und nicht mit unseren Gesetzen und Werten vereinbar sind. Wer sich nicht darum schert, durchaus mittelbar mit seinem Tun Menschenleben zu gefährden, verliert auch die Rechtfertigung für vielleicht inhaltlich nachvollziehbare Forderungen, weshalb die »Letzte Generation« der gesamten Klimaschutzbewegung einen Bärendienst erweist. Unzufriedenheit kann und darf nicht dazu beitragen, das Land in Geiselhaft zu nehmen.
Von #Frieden und #Freiheit verwöhnte Aktivisten, die es offenbar nicht gelernt haben, wie wertvoll das blutig erkämpfte Recht auf Demonstration und Meinungsäußerung ist, dürfen nicht länger unter dem Deckmantel der Verteidigung unser aller Zukunft agieren. Ihnen muss aufgezeigt werden, dass Konventionen auch dann einzuhalten sind, wenn es in der Sache um noch so dramatische Anliegen geht. Krisen und Katastrophen können kein Grund sein, sich über Normen zu stellen. Das nahezu kindlich naive und törichte Empören darüber, dass sich immer mehr Menschen – und immer öfter auch die Medien – von den Klimaschützern entsolidarisieren, entlarvt die »Letzte Generation« als Sammelbecken von Wutbürgern, die anderen Radikalen in nichts nachstehen. Deshalb wäre es nur folgerichtig, sie als verfassungsfeindlichen Verdachtsfall einzustufen.