Von Christian Schröter, 19. Dezember 2022, Lesedauer 1 Minute, 30 Sekunden
ND, die Woche, ein Deckel für Gehälter, Kommentar zu neuen Recherche Ergebnissen im RBB Skandal
Berlin, 18. November 2022
Selbst seinen größten Unterstützer macht es der #Öffentlich #Rechtliche #Rundfunk (ÖRR) wirklich schwer, nicht an den seit Monaten im Wochentakt enthüllten Skandalen und Fragwürdigkeiten zu verzweifeln. Einziger #Lichtblick: Die eigenen Journalisten arbeiten äußerst gründlich auf, was sich da in den Führungsetagen über Jahre an Seilschaften entwickelte. Ihnen ist kein Vorwurf zu machen.
Durch ihre #Recherchen wurde jetzt bekannt, dass der frühere #RBB #Chefredakteur Christoph Singelnstein neben seiner gesetzlichen Rente und einem jährlichen Ruhegeld von mehr als 100.000 Euro auch noch einen lukrativen Beratervertrag mit dem Sender am Laufen hat. Insgesamt kassiert er damit laut Bericht vom RBB monatlich rund 15.000 Euro, so viel wie früher ungefähr als Chefredakteur. Absolut unüblich, heißt es unisono aus dem #ARD Senderverbund, doch unter der entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger war offensichtlich vieles möglich. Was die 61 Jährige den Öffentlich Rechtlichen an Schaden bereitet hat, ist nicht zu bemessen.
Das Problem
Nicht gerade wenige in den ÖRR Führungsetagen erheben den Anspruch, unter mit dem Privatfernsehen vergleichbaren Bedingungen arbeiten zu können. Dort sind 6 stellige Jahresgehälter, Boni und Zulagen üblich, bei den Großen geht es in die #Millionen. Doch der Unterschied ist offensichtlich und wird dennoch ignoriert: Hier geht es nicht um #private #Geschäfte, sondern den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern – um nichts anderes handelt es sich bei Rundfunkbeiträgen [Zwangsgeldern. Anm. d. Red.].
Fehl läuft auch die Annahme, solche Summen seien nötig, um geeignetes Spitzenpersonal zu finden. Merkwürdigerweise ist dieses Argument nie zu hören, wenn es zum Beispiel um die Ernennung neuer Bundesrichter geht, allesamt Top Juristen, die mit privaten Kanzleien problemlos mehr verdienen könnten.