Von Christian Schröter, 8. Februar 2023, Lesedauer 1 Minute, 25 Sekunden
Kommentar von ND der Tag zur geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts
Berlin, 8. Januar 2023
Mit der geplanten #Reform des #Staatsbürgerschaftsrechts passt sich die Bundesregierung der Realität an: Schon jetzt behält ein Großteil der Menschen, die eingebürgert werden, die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes. Für #Bürger der EU und der Schweiz ist das ohne Not erlaubt, für andere Nationalitäten in Ausnahmefällen, etwa wenn ihr Herkunftsland nicht ermöglicht, die Staatsbürgerschaft abzugeben. Die Pläne der Bundesregierung sind weder besonders radikal noch besonders fortschrittlich: Auch nach der Reform ist es möglich, dass #Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren werden und jahrelang hier leben, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. In den USA etwa gilt die Staatsbürgerschaft qua Geburt. Auch die doppelte #Staatsbürgerschaft ist dort wie in vielen anderen Ländern schon lange erlaubt.
Die Argumente konservativer Politiker gegen die doppelte Staatsangehörigkeit haben sich seit den 90er Jahren nicht verändert: Die doppelte Staatsbürgerschaft sei integrationshinderlich. Dabei legen Studien das Gegenteil nahe. Die Vergabe deutscher Pässe ohne den Zwang, die ursprüngliche Nationalität als eine Art »Integrationsbeweis« aufzugeben, erleichtert die Integration, weil das die Soziale Realität der gemischten Identität anerkennt – für Europäer Normalität. Es scheint, dass Unionspolitiker schlicht nicht wollen, dass von #Rassismus betroffene Menschen in Deutschland wählen dürfen. Bei ihrer Partei wird das Kreuz in den wenigsten Fällen landen, erst recht nicht nach den letzten Einlassungen zu sogenannten Integrationsverweigerern. Dabei sind #Teilhabe und #Selbstwirksamkeit elementar für eine funktionierende #Demokratie – und wirken auch präventiv gegen den Ausbruch ohnmächtiger Wut, wie in der Berliner #Silvesternacht geschehen.