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Konstanzer Journalist bringt Beschwerde gegen SWR Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke ein

Von Christian Schröter, 14. Februar 2023, Lesedauer 4 Minuten, 19 Sekunden

Konstanzer Journalist bringt Beschwerde gegen SWR Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke ein

  • »Die Haltung des ARD Vorsitzenden zu manchen Mitarbeitern scheint zumindest fragwürdig«

Konstanz, 14. Januar 2023

Ein Interview des #SWR #Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke im Dezember 2022 mit der Zeitschrift »Der #Spiegel« hat für Aufsehen gesorgt, nachdem der nun amtierende #ARD #Vorsitzende wenigstens fragwürdige Ansichten über den Journalismus und die #Mitarbeiter seines eigenen Hauses geäußert hat. Die Einlassungen haben den Konstanzer Autor und Publizist Dennis Riehle veranlasst, beim Rundfunkrat des Südwestrundfunks Beschwerde gegen Gniffke einzubringen. In seiner Eingabe formuliert der 37 Jährige: »Die Formulierung des Herrn Gniffke (›Ich weiß schon, dass die Betroffenen jaulen und quieken werden, um das zu verhindern‹ – gemeint sind wohl offenbar die Kollegen in der ARD beziehungsweise im SWR angesichts geplanter Programmkürzungen) offenbart ein skurriles, befremdliches und nicht hinzunehmendes Verständnis des Intendanten des SWR gegenüber seinen Mitarbeitern. Herr Gniffke bedient sich einer Bildsprache, welche dazu geeignet ist, Menschen herabzuwürdigen und sie zu animalisieren. Damit hat er sich unzweifelhaft einer ehrverletzenden und beleidigenden Form der Zuschreibung bedient, die ihm als Journalist, als der er in diesem Gespräch mit der Zeitschrift aufgetreten ist, gemäß geltender Grundsätze nicht zusteht, nachdem sie nicht mehr mit dem grundgesetzlichen Rahmen der freien Meinungsäußerung vereinbar ist«, so Dennis Riehle in seiner Beschwerde. Daneben führt er aus: »Erschwerend kommen weitere Einlassungen des Herrn Gniffke in selbigem Interview hinzu. Demnach erklärte der SWR Intendant, dass die ARD ›bestimmt kein #Spartensender für #Misanthropen‹ werden möchte. Zudem sagte er weiter, dass dieser sich ›nicht nur auf #Klimakatastrophe, Rentendesaster und #Kriegsgebiete konzentrieren‹ wolle. Während das erstgenannte Zitat aus den bereits dargelegten Gründen einen Verstoß gegen Ziffer 1 Pressekodex (›Wahrung der Menschenwürde‹) sowie des Paragraph 3, Medienstaatsvertrag (›Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten […] haben […] die Würde des Menschen zu achten und zu schützen‹) darstellt, ist zweiterwähnte Aussage nicht mit Paragraph 3 SWR #Rundfunkstaatsvertrag vereinbar«, argumentiert der Konstanzer #Journalist weiter.

Riehle begründet seine Kritik wie folgt: »Der herangezogene Paragrapf besagt: Der SWR ›hat in seinen Angeboten einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie im Schwerpunkt über das länderbezogene regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben‹. Nachdem man die Wortwahl des Herr Gniffke verstehen kann, als solle die ARD – und damit auch den ihr angeschlossenen SWR – laut seiner Meinung nicht als vorrangiger Informationssender verstanden werden, ist zumindest der Verdacht gegeben, wonach seine Auffassung in diametralem Gegensatz zu der im Rundfunkstaatsvertrag niedergeschriebenen Aufgabe des SWR und anderer öffentlich rechtlicher Sender steht. Denn es ist nach dortigem Paragraphen 3 gerade der dominierende Charakter dieser Programme, ausführlich über das Weltgeschehen und Regionalgeschehen zu berichten. Sie sind eben doch dazu beauftragt worden, vordergründig für die journalistische Wiedergabe und Einordnung der aktuellen Nachrichten zu sorgen. Ja, im Zweifel sind sie damit auch als ›Spartensender‹ und Garanten für eine auf Krisen, Herausforderungen und Probleme der Zeit ausgerichtete Diskussion und Debatte zu verstehen, welchen nicht in erster Linie anheimgestellt wurde, Unterhaltung und den Menschen wohlgefallende Weichspül-Belustigung anzubieten. Nachdem Herr Gniffke mit seinen Aussagen nicht nur die eigene Arbeitnehmerschaft vorurteilhaft und mit einer unsäglichen Wortwahl diskreditiert hat, sondern seine Sicht über die ARD – und damit auch den SWR – offenkundig nicht mit den gesetzlichen Vorgaben an diese Sender übereinstimmt, können auch seine nachgereichten Relativierungen seiner Sprache nicht über den Umstand hinwegtäuschen, dass seine grundlegendende Perspektive und Überzeugung im Kern mit der #Philosophie der Verträge nicht in Einklang zu bringen sind«, meint Riehle in seiner #Beschwerde.

Auf diese hat der #Rundfunkrat mittlerweile reagiert. »Allerdings konnte ich daraus nicht entnehmen, dass ernsthafte Anstrengungen unternommen wurden, die Äußerungen des SWR Intendanten gemäß Beschwerdetext kritisch zu überprüfen. Daher wird die Eingabe nun dem Landtag von Baden Württemberg zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Ziel hierbei soll es sein, insbesondere zu überprüfen, inwieweit sich Intendant Gniffke mit seinen Wortmeldungen auf dem Boden des SWR Rundfunkstaatsvertrags bewegt und ob die Beschwerdemechanismen im Südwestrundfunk ausreichen, selbstverwaltend tätig zu sein. Immerhin fehlt es dem Bescheid des SWR Rundfunkrates nach meiner Ansicht an einer reflektorischen Auseinandersetzung mit den Haltungen von Herrn Gniffke, die nicht nur in journalistischen Kreisen, sondern auch in den Mitarbeitervertretungen des SWR für massives Unverständnis und eine Entrüstung über die offenbar fehlende #Loyalität des Intendanten mit den Journalisten des eigenen Hauses und deren Arbeitsweise geführt haben. Überdies bemängele ich, dass Herr Prof. Gniffke bisher keine Versuche der substanziellen Entkräftigung seiner öffentlichkeitswirksam dargebrachten Pauschalkritik am Journalismus der ARD und ihrer angeschlossenen Anstalten unternommen hat, wie es eigentlich im Beschwerdeverfahren üblich ist und bei der laut gewordenen, berechtigten Empörungen an den Einlassungen des Herrn Gniffke auch notwendig gewesen wäre. Die vom SWR Rundfunkrat angesprochene Klarstellung von Herrn Prof. Dr. Kai Gniffke ist nach Prüfung in der Sache ungeeignet, die #Kritik an seinem Wortbeitrag hinreichend zurechtzurücken. Eine Entschuldigung für seinen Tonfall wird nicht ersichtlich. Zudem ist eine von Reue getragene Einsicht über die entglittenen Äußerungen ausgeblieben«, so Riehle.

Daher wurde der Landtag von Baden Württemberg nun gebeten, sich mit der #Causa eingehend zu befassen und zu entscheiden.

Presse Riehle Online

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