Von Christian Schröter, 2. März 2023, Lesedauer 0 Minuten, 40 Sekunden
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verabredung zu einem Verbrechen, Mord, und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Düsseldorf, 2. Februar 2023
In dem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein Westfalen (ZENTER NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts der Verabredung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags hat das #Amtsgericht #Dortmund heute den Haftbefehl gegen den 25 jährigen Beschuldigten J. J. aufrechterhalten. Der #Haftbefehl ist nunmehr auf den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß Artikel 89 a STGB gestützt. Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, dass er sich in der Begehung eines Anschlages unterweisen ließ und sich Stoffe verschafft hat, mit denen ein Giftstoff zur Begehung eines Anschlages hergestellt werden kann. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.