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Bild: F. A. Z.

F. A. Z. Einspruch feiert 5 jähriges Bestehen

Von Christian Schröter, 6. März 2023, Lesedauer 1 Minute, 33 Sekunden

F. A. Z. Einspruch feiert 5 jähriges Bestehen

  • Die F. A. Z. Digitalangebot für Juristen feiert sein 5 jähriges Bestehen mit einer crossmedialen #Marketingkampagne.

Seit 5 Jahren liefert F. A. Z. Einspruch einen aktuellen Rundumblick zu allen Nachrichten, Themen und Ereignissen rund um Staat, Recht und Steuern. F. A. Z. Einspruch ist vor fünf Jahren als Digitalangebot für #Juristen und an Rechtsthemen Interessierte gestartet. Zunächst als tägliche Webausgabe und #App Ausgabe sowie als #Podcast herausgebracht, hat sich Frankfurter Allgemeine Einspruch mittlerweile zu einem #Streaming Produkt weiterentwickelt, das laufend zu relevanten Entwicklungen und Entscheidungen aus allen Rechtsgebieten informiert. An der Schnittstelle von Fachjournal und Nachrichtenmedium vereint der Podcast Fachexpertise und Allgemeinwissen und erfreut sich inzwischen auch großer Beliebtheit sowohl bei Berufsanfängern juristischer Berufe als auch Studierenden der Rechtswissenschaften. F. A. Z. Einspruch steht inzwischen auf Platz 2 der Bildungspodcasts in Deutschland.

Verantwortet wird F. A. Z. Einspruch von Reinhard Müller. Der promovierte Jurist ist bekannt für seine Beiträge zu »allem, was Recht ist«. Unter diesem Titel wird F. A. Z. Einspruch auch auf dem diesjährigen F. A. Z.-Kongress »Zwischen den Zeilen – Perspektiven in Krisenzeiten« am 31. März 2023 live erlebbar sein. Reinhard Müller spricht dort mit Harald Schmidt. Das Panel wird im Nachgang auch als Podcast zur Verfügung stehen.

Das 5 jährige Bestehen wird von einer exklusiven Gewinnspielaktion begleitet, die #crossmedial beworben wird. Alle #Teilnehmer erhalten F. A. Z. Einspruch für 3 Monate gratis und nehmen automatisch an der Verlosung der Gewinne teil. Der Hauptpreis ist ein Besuch der Einspruch #Redaktion inklusive Führung durch den neuen F. A. Z. Tower. Die Gewinner sind darüber hinaus abends zu einem exklusiven Empfang mit Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und Dr. Frank Bräutigam, Leiter der #ARD #Rechtsredaktion, im 5-Sterne Schlosshotel Kronberg bei Frankfurt geladen.

Frankfurter Allgemeine Zeitung Online

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