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THG-Handel: wie Flottenbetreiber profitieren können

Von Christian Schröter, 16. März 2023, Lesedauer 3 Minuten, 33 Sekunden

THG Handel für Flottenbetreiber – welche Verdienste sind möglich?

Flottenbetreiber können vom THG-Quotenhandel profitieren, wenn sie ihren Fuhrpark auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb umstellen. Vermittler wie EMOVY übernehmen das Prozedere sowie die Geschäftsabwicklung mit den Mineralölkonzernen, die als Verursacher der Emission von Treibhausgasen die eigentlichen Adressaten des Umweltschutzgesetzes sind. 

Was müssen Flottenbetreiber tun, um sich am THG-Quotenhandel zu beteiligen und welche Verdienste sind möglich?

Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?

Die #THG-Quote ist der Nachfolger der energetischen Biokraftstoffquote, die in Deutschland 2007 eingeführt wurde. Seit 2015 trägt sie durch die in diesem Jahr in Kraft getretene Novelle ihren heutigen Namen. Durch das Gesetz werden Unternehmen, die Treibhausgase emittieren, dazu verpflichtet, diese Emissionen bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent zu senken. 

2023 liegt die THG-Quote bei 8 Prozent. Betroffen sind von der Bestimmung vor allem Mineralölkonzerne, die zur Zahlung einer Pönale verpflichtet sind, wenn sie die Emissionsquote nicht einhalten.

Auf emovy.de erhalten Sie als Flottenbetreiber mehr Informationen zu diesem Geschäftsmodell und Sie können sich für die Teilnahme am THG-Quotenhandel registrieren.

Der Zwischenhändler kommt ins Spiel

An dieser Stelle kommen andere Akteure der Marktwirtschaft ins Spiel, wie Unternehmen mit Fuhrpark. Mineralölkonzerne und andere Unternehmen, die Treibhausgase emittieren, haben die Möglichkeit, sich die eingesparten Emissionen durch den THG-Handel mit Flottenbetreibern, die ihren Fuhrpark auf Elektroautos umgestellt haben, anrechnen zu lassen. 

Zur Vermeidung der Strafzahlungen von derzeit 600 Euro pro Tonne Treibhausgasemissionen machen sie davon rege Gebrauch. Die Erlöse, die sie zu diesem Zweck zu zahlen bereit sind, fließen nach dem Geschäft über den Vermittler wieder zurück zu den Flottenbetreibern.

Die Geschäftsabwicklung mit dem Vermittler

Vermittler wie EMOVY bündeln die Emissionseinsparungswerte ihrer Kunden, um diese als Paket an die Mineralölkonzerne zu verkaufen. Die Kunden wiederum kommen in den Genuss der THG-Prämie, die derzeit zwischen 250 und 400 Euro pro Auto sowie zwischen 150 und 580 Euro pro eingesparter Tonne an Treibhausgasemissionen liegen kann. 

EMOVY bietet ihren Geschäftspartnern darüber hinaus die Vermarktung von Ladesäulen an, die als weiterer Beitrag zur Energiewende durch Einsparung von Treibhausgasemissionen zu Geld gemacht werden können. Der gewählte Dienstleister kümmert sich um die Geschäftsabwicklung und um die Kommunikation mit dem Umweltbundesamt (UBA).

Die Teilnahmebedingungen für Unternehmer

Flottenbetreiber, die sich am THG-Quotenhandel beteiligen möchten, suchen sich zuerst den Vermittler, der als Händler in Erscheinung tritt, um diesem die durch den Fuhrpark an E-Autos eingesparten Treibhausgasemissionswerte zu verkaufen. Die Teilnahme am Emissionshandel muss beim UBA angemeldet werden. Als Frist gilt der 28. Februar des Folgejahres. In den meisten Fällen übernimmt der Zwischenhändler die Kommunikation mit dem UBA, damit sich Geschäftskunden in diesem Rundum-sorglos-Paket um nichts mehr zu kümmern brauchen.

Der Vermittler benötigt lediglich den Fahrzeugschein sämtlicher E-Autos, um diese dem UBA als Beweis vorlegen zu können. Die Abrechnung erfolgt aus Gründen der Einfachheit pauschal. 2022 veranschlagte das UBA pro E-Pkw als verbindlichen Schätzwert eine durchschnittliche Einsparung an Treibhausgasemissionen von 1.028,16 kg CO₂. Der Anteil der THG-Prämie kann schließlich in Abhängigkeit zur Fahrzeugklasse variieren. Für 2023 rechnen Experten für E-Pkws mit einer THG-Prämie von 270 Euro, für Leichttransporter von 425 Euro und für E-Busse für 10.750 Euro.

Müssen die Gewinne versteuert werden?

Der Gesetzgeber bewertet die Verdienste durch den Erhalt der THG-Prämie als Einnahmen. Allerdings hat er zur Erhöhung der Attraktivität der Teilnahme am THG-Handel einen Steuerfreibetrag veranschlagt, der bis zu einem Gewinn pro E-Auto von 256 Euro gilt. Unternehmen können den darüber liegenden Anteil spenden, um eine alternative Verwendung dieses Geldes zu erwirken.

Der Trend spricht für eine Beteiligung am THG-Handel

Insgesamt fallen die Gewinne spürbar aus, die durch den Emissionshandel für Flottenbetreiber winken. Dies gilt vor allem unter dem Aspekt, dass Unternehmen mit Fuhrpark oft über eine große Flotte verfügen, zu der leichte Nutzfahrzeuge (LNF) und Busse gehören. Hinzu kommt, dass die Beteiligung am THG-Quotenhandel im Trend liegt und die Verdienstmöglichkeiten von Jahr zu Jahr zunehmen.

Die allein bis 2030 reichende THG-Quote von 25 Prozent ist 2023 noch nicht einmal zu einem Drittel erreicht. Ab diesem Zeitpunkt rechnen Experten ferner damit, dass die Förderung von sinnvollen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen an Relevanz weiter zunehmen.

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