Foto: Marten Bjork
Von Christian Schröter, 12. April 2023, Lesedauer 2 Minuten, 5 Sekunden
#Berufsunfähigkeitsversicherung, Menrath Versicherungen Gütersloh
Gütersloh, März 2005
Alle sozialversicherten #Arbeitnehmer, die nach 1960 geboren sind, haben seit dem 1. Januar 2001 keinen Anspruch mehr auf eine #Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Arbeitnehmer erhalten nur noch eine #Erwerbsunfähigkeitsrente oder #Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die #Rente erhält der, der überhaupt nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt – weniger als 3 Stunden täglich – arbeiten kann. Wer nur seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben, aber noch als Pförtner Karriere machen kann, geht leer aus. Dieses Loch im Sozialsystem kann nur durch private Vorsorge gestopft werden und hier fängt es an, schwierig zu werden.
Laut Statistik, die ja bekanntlich nicht lügt, muß sich jeder 4. Arbeitnehmer wegen seiner angeschlagenen Gesundheit vor dem Rentenalter aus dem Arbeitsleben verabschieden. Die Hauptursache: #Krankheiten, #Unfälle spielen nur selten eine Rolle. Eine Unfallversicherung abzuschließen, wie es oft empfohlen wird, ist zwar nicht falsch, genügt jedoch bei weitem nicht. Die private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU), wird also notwendig.
in den vergangenen Jahren haben viele Arbeitnehmer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, jedoch sind es laut Statistik nur gerade 16 Prozent der Bundesbürger, die einen solchen Vertrag besitzen – die Hälfte davon in nicht in ausreichender Höhe. Wer eine BU abschließen möchte, sollte sich aber nicht auf die billigste Police stürzen: Das A und O sind die Bedingungen, zu denen versichert wird, nicht die günstige Prämie. Was bringt der preiswerte Tarif, wenn die Police eine Verweisungsklausel enthält? Sie besagt nämlich, daß der Versicherer seinen Kunden im Ernstfall auf einen anderen Beruf verweisen darf, anstatt ihm eine Rente auszuzahlen. Unabhängige Institute, sowie Wirtschaftsredaktionen von #Zeitungen und #Zeitschriften vergleichen regelmäßig die Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer und vergeben einen bis fünf Sternchen, wobei ein Sternchen stark unterdurchschnittliche und fünf Sternchen stark überdurchschnittliche Bedingungen attestieren. Einige Versicherer bieten neben einem »Standardprodukt« auch ein »5 Sterne Produkt« zu einem höheren Beitrag an.
Fazit
Der Abschluss einer BU ist auf jeden Fall zu empfehlen, bestehende Verträge und die #Qualität der Bedingungen sollten überprüft werden. Ein Gang zu einem unabhängigen #Versicherungsberater bietet hier Sicherheit. Oftmals ist bei bestehenden Verträgen ein Wechsel in eine neues, besseres Bedingungswerk, bei der gleichen Versicherung, mit nur geringen Mehrkosten möglich.
Isa Ay, Ekkehard Menrath