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Die Zeit, Berliner Anwalt verklagt das Bistum Essen auf hohe Entschädigungssummen

Von Christian Schröter, 23. April 2023, Lesedauer 1 Minute, 24 Sekunden

Die #Zeit, Berliner Anwalt verklagt das Bistum Essen auf hohe Entschädigungssummen

Hamburg, 22. März 2023

Der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz kündigt an, das #Bistum Essen wegen Vertuschung zu verklagen. In der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung Die Zeit erklärt Schulz, er wolle im Namen des Missbrauchsopfers Wilfried Fesselmann gegen den mutmaßlichen Serientäter, den Priester H., und das zuständige Bistum Essen vorgehen. Schulz sagt der Zeit, #Correctiv und dem Bayerischen Rundfunk, die strafrechtliche Haftung sei zwar verjährt, es bleibe aber der zivilrechtliche Anspruch auf Entschädigung. Deshalb klage er nun auf #Schmerzensgeld und #Schadensersatz für die #Verbrechen.

Schulz will eine hohe 6 stellige Entschädigungssumme fordern. Seine Begründung: Nur dies sei präventiv. »Sind die Zahlungen niedrig, bleibt Missbrauch bezahlbar, und es ändert sich nichts. Erst die drohende Insolvenz der Bistümer zwingt zu konsequenter Prävention und Verfolgung klerikaler Sexualverbrecher.« Der #Verjährung setzt Schulz das Argument des #Rechtsmissbrauchs durch systematische Strafvereitelung entgegen. Er geht davon aus, dass die #Kirche in Essen, wie zuvor in Traunstein, auf den Einwand der Verjährung verzichtet.

2022 hatte der Berliner Anwalt im Namen Opfers Andreas Perr eine Feststellungsklage beim Landgericht Traunstein eingereicht. Verhandelt wird in Traunstein demnächst nicht nur gegen H., sondern auch gegen das Erzbistum München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter und den Rechtsnachfolger des verstorbenen Joseph Ratzinger. Dieser muss allerdings noch benannt werden.

Die Verhandlung soll Ende Juni stattfinden. Zu dem ehemaligen Papst Benedikt XVI. als einem der Beschuldigten teilte die #Staatsanwaltschaft München I am Dienstag mit, man habe bereits gegen den verstorbenen Papst ermittelt. Die Ermittlungen seien jedoch nun eingestellt wegen Verjährung «oder nicht nachweisbarer Beihilfe zu einer Haupttat«.

Die Zeit Online

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