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Kommentar von »ND, der Tag« zum Großstreik von Verdi und EVG

Von Christian Schröter, 27. April 2023, Lesedauer 2 Minuten, 12 Sekunden

Kommentar von »ND, der Tag« zum Großstreik von Verdi und EVG

Berlin, 27. März 2023

#Super #Streik, Mega Streik, Mons­ter Streik. Bei der Beschrei­bung des­sen, was am Mon­tag in Deutsch­land pas­sier­te, wur­de an star­ken Wor­ten nicht gespart. Und in der Tat – einen der­art mäch­ti­gen Aus­stand hat es hier­zu­lan­de seit Jahr­zehn­ten nicht gege­ben, obgleich es sich dabei »nur« um Warn­streiks han­del­te. Das Beson­de­re: 2 Gewerk­schaf­ten - Ver­di und die Eisen­bahn und Ver­kehrs­ge­werk­schaft #EVG – haben gemein­sam und gezielt Fernverkehr und Güter­verkehr, Häfen, Flug­hä­fen sowie in eini­gen Bun­des­län­dern den #ÖPNV still­ge­legt. Fran­zö­si­sche Ver­hält­nis­se sind das noch nicht, doch so nah sind die deut­schen Gewerk­schaf­ten einem Gene­ral­streik sel­ten gekommen.

Stark ist nicht nur der Streik – die For­de­run­gen sind es eben­falls. Und das völ­lig zu Recht: Die #Infla­ti­on bedeu­tet Real­lohn­ver­lus­te, die vor allem den Beschäf­ti­gen der unte­ren Lohn­grup­pen enorm zu schaf­fen und es drin­gend erfor­der­lich machen, dass an der Streik­front ande­re Sai­ten auf­ge­zo­gen wer­den, als man das in Deutsch­land gewohnt ist.

Ande­re Sai­ten zie­hen indes auch die soge­nann­ten Arbeit­ge­ber und ihre Unterstützer auf. In der arbeits­kampfar­men Bun­des­re­pu­blik, wo die Mög­lich­kei­ten, legal zu strei­ken, auf viel­fäl­ti­ge Wei­se ein­ge­schränkt sind, tönt es plötz­lich aus #Redak­ti­onsstuben und Amts­stu­ben, das #Streik­recht wer­de miss­braucht. Die Prä­si­den­tin der Ver­ei­ni­gung der kom­mu­na­len #Arbeit­ge­ber­ver­bän­de, Karin Wel­ge (SPD), mecker­te, es wer­de »infla­tio­när aus­ge­reizt«. Infla­tio­när – ausgerechnet!

Dabei ist es ganz ein­fach: Lohn­ab­hän­gi­ge haben nur weni­ge Mit­tel, um ihren Inter­es­sen Gel­tung zu ver­schaf­fen. Streik ist das wirk­sams­te. Sonst blie­be nur Bet­te­lei. Daher: Ja, der gemein­sa­me #Streik von Ver­di und EVG ist außer­ge­wöhn­lich. So wie auch die Umstän­de es sind, die ihn not­wen­dig machen.

ND Aktuell Online

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