Foto: Brotin Biswas
Von Christian Schröter, 9. Mai 2023, Lesedauer 2 Minuten, 14 Sekunden
Gütersloh, Stadt zahlt für PR, Stellungnahme von Bürgermeisterin Maria Unger, März 2007
Gütersloh, März 2007
In der vergangenen Ausgabe haben wir darüber berichtet, daß die #Stadt #Gütersloh Geld für die Veröffentlichung der eigenen Pressemeldungen bezahlt. Jetzt liegt uns dazu eine Stellungnahme der Bürgermeisterin vor.
Hauptargument für die verdeckte #Subventionierung ist die vermeintliche Verteilung an alle Haushalte: »[…] ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand das einzige lokale Medium, das die Verteilung an alle Haushalte in Gütersloh gewährleistet«. Das ist falsch – nach den aktuellen Zahlen der Deutschen Post AG gibt es in Gütersloh gut 20 Prozent Werbeverweigerer, 10 Prozent nicht erreichbare (abgelegene) Haushalte und rund 10 Prozent Fehlerquote bei den Verteilern. Darüberhinaus gibt das #Westfalen #Blatt die Anzeigenblätter »Gütersloh am Sonntag« und »OWL am Mittwoch« heraus, die ebenfalls per Briefkastenverteilung verteilt werden. Verwunderlich ist diese Argumentation zudem vor dem Hintergrund, dass sich das #Umweltamt der Stadt Gütersloh ausdrücklich gegen #Briefkastenwerbung ausspricht und sogar entsprechende Aufkleber verteilt. Maria Unger kann nach eigenen Worten auch keine Wettbewerbsverzerrung erkennen: »[…] wobei den Medien – wie Sie wissen – frei steht, ob und wie sie unsere Informationsangebote verwerten wollen« – umso abwegiger, dass ausgerechnet ein bestimmtes Medium für diese »Verwertung« mit einem Betrag exakt an der Ausschreibungsgrenze bezahlt wird, dienen doch vor allem die #Tageszeitungen den Gütslern als #Quelle für lokale Informationen – die besagten Meldungen werden von den Zeitungen regelmäßig unentgeltlich »verwertet«.
Ein weiteres Argument ist die vermeintliche Informationspflicht: »Die umfassende Information der #Bürger und Bürgerinnen gehört zu unseren Aufgaben«, so Maria Unger. Nach der Gemeindeordnung hat der Rat die Pflicht, die Einwohner über die »allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde« zu unterrichten: »Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen […]«. Daraus läßt sich keine Verpflichtung ableiten, eigene Pressemeldungen selbst zu drucken, oder für deren Abdruck zu bezahlen – im Gegenteil tritt eine Gemeinde durch eine publizistische Tätigkeit in Konkurrenz zur lokalen #Presse, was ihr nach der Gemeindeordnung untersagt ist, und beeinflusst so den freien Wettbewerb.
Das tut übrigens auch die Gütersloh Marketing GmbH, die als Öffentliches Unternehmen besonderen Regeln unterliegt: Während die Pressekonferenz zum »Gütersloher Frühling« 2007 am 9. März 2007 stattfand, ist »GT-INFO« schon am 5. März 2007 mit allen entsprechenden Inhalten erschienen – keine Chance mehr für die übrigen #Medien, sich konstruktiv an der Veranstaltung zu beteiligen oder chancengleich Anzeigen für #Sonderthemen zu akquirieren.