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Gesetzesaufweichung beim Kükentöten: Deutscher Tierschutzbund übt scharfe Kritik

Von Christian Schröter, 11. Juni 2023, Lesedauer 1 Minute, 28 Sekunden

Gesetzesaufweichung beim #Kükentöten: Deutscher Tierschutzbund übt scharfe Kritik

Bonn, 10. Mai 2023

Nach der heutigen Debatte im Agrarausschuss des Bundestags kritisiert der #Deutsche #Tierschutzbund, dass die #A#mpel Koalition das bestehende Verbot des Kükentötens »geräuschlos« aufweicht. Anstatt die #Tierschutzproblematik an der Wurzel anzugehen, legitimiere man auf Basis einer einzigen Studie zukünftig die Tötung von Hühnerembryonen vor dem 13. Bebrütungstag.

»Die Gesetzesänderung zum Kükentötungsverbot wird von der Ampel Koalition geräuschlos und ohne parlamentarische Debatte im Schnellverfahren durchgepeitscht. Durch die geplante Gesetzesanpassung wird die Geschlechterbestimmung im Ei als technische ›Lösung‹ zementiert – und damit die ›Entsorgung‹ männlicher Embryonen aus wirtschaftlichen Gründen dauerhaft legitimiert. Das Leid der überzüchteten Legehennen #und #Masthühner wird weiter in #Kauf genommen«, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Statt nur die Symptome eines kaputten Systems zu behandeln braucht es laut dem Deutschen Tierschutzbund einen Systemwechsel: weg von der tierfeindlichen Hochleistungszucht hin zu sogenannten Zweinutzungshühnern, die sowohl Eier legen als auch #Fleisch ansetzen - und bei denen die Problematik eines wirtschaftlich wertlosen männlichen Geschlechts gar nicht erst auftritt.

Laut bisheriger Gesetzeslage ist ab dem 1. Januar 2024 auch die Tötung von #Hühnerembryonen im Ei ab dem 7. Bebrütungstag verboten. Das Verbot soll laut einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Formulierungshilfe nun erst ab dem 13. Bebrütungstag greifen. Das #BMEL beruft sich dabei auf ein Forschungsprojekt, das ein Schmerzempfinden der Embryonen vor dem 13. Bebrütungstag für nicht möglich hält. Bisherige Studien kamen allerdings zu anderen Ergebnissen: Ein Schmerzempfinden könne ab dem 7. Bebrütungstag nicht ausgeschlossen werden. »Das Vorgehen des BMEL, eine weitreichende #Tierschutz #Gesetzesänderung aufgrund einer einzigen Studie zu treffen, ist vorschnell und kurzsichtig«, so Schröder.

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