Kein Kleingeld – die Einnahmen der großen Kirchen speisen sich überwiegend aus Kirchensteuern und kaum aus Kollekten. Foto: Micheile Henderson
Von Christian Schröter, 14. August 2023, Lesedauer 2 Minuten, 12 Sekunden
Kirchensteuereinnahmen in Rekordhöhe trotz sinkender Mitgliedszahlen
Bonn, Hannover, 13. Juli 2023
Trotz sinkender Mitgliederzahlen verzeichnen die beiden großen #Kirchen in Deutschland Steuereinnahmen in Rekordhöhe. Bei der Römisch Katholischen Kirche (RKK) beliefen sich die Kirchensteuereinnahmen im vergangenen Jahr auf 6,848 Milliarden Euro, bei der evangelischen Kirche in Deutschland waren es 6,242 Milliarden Euro heißt es in einer Meldung der Katholischen Nachrichten Agentur (KNA).
Sie erreichten damit neue Höchstwerte. 2021 waren es bei der Römisch katholischen Kirche 6,732 Milliarden. Das geht aus den Zahlen hervor, die die Katholische Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer Homepage einstellte.
Auch EKD mit Höchstwert
Bereits im Frühjahr hatte die #Evangelische #Kirche in Deutschland (EKD) ihre Bilanz des vergangenen Jahres veröffentlicht. Demnach lag das Kirchensteueraufkommen 2022 bei 6,242 Milliarden Euro. 2021 waren es 5,995 Milliarden. Laut den auf der EKD Homepage zugänglichen Statistiken handelt es sich auch hierbei um einen Höchstwert.
Sinkende Mitgliedszahlen
2022 gehörten 20,938 Millionen Menschen in Deutschland der Römisch Katholischen Kirche an, 2021 waren es noch 21,646 Millionen. Bei der Evangelischen Kirche in Deutschland sank die Zahl der Mitglieder von 19,725 auf 19,15 Millionen. Das entspricht einem Anteil von rund 24,8 beziehungsweise 22,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. 2021 war der Anteil der Mitglieder der großen Kirchen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland (26,0 plus 23,5) erstmals unter 50 Prozent gefallen.
Finanzquellen der großen #Kirchen
In Deutschland haben die Kirchen das in der Verfassung verankerte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält dafür rund drei Prozent des Gesamtaufkommens. Weitere Einnahmequellen der großen Kirchen sind Ausgleichszahlungen des Staates für 1803 vorgenommene Enteignungen, sie betragen etwa 600 Millionen Euro im Jahr. Diese sind in jüngster Zeit in der politischen Diskussion. Hinzu kommen freiwillige Leistungen des Staates. Dazu zählen vor allem Zuschüsse im Altenbereich, Sozialbereich, Schulbereich und Jugendbereich, die auch andere Träger erhalten. Außerdem gibt es staatliche Leistungen zur Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Fakultäten an den staatlichen Hochschulen sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Ein kleiner Teil kirchlicher Einnahmen stammt aus den Kollekten, die in den Gottesdiensten gesammelt werden, sowie aus sonstigen Spenden.
Im Unterschied zu den großen Kirchen verzichten die wesentlich mitgliederschwächeren Freikirchen auf ihr Recht zur Erhebung von Kirchensteuern. Deren Einnahmen speisen sich vorwiegend aus freiwilligen Spenden ihrer Mitglieder sowie aus den üblichen Zuschüssen des Staates für soziale Einrichtungen.
Den Einzug der Kirchensteuer übernimmt der Staat gratis.