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Foto: Charles Deluvio

Ataman erweist mit ihren Vorschlägen den Interessen von ausgegrenzten Menschen einen Bärendienst

Von Christian Schröter, 21. August 2023, Lesedauer 3 Minuten, 48 Sekunden

Ataman erweist mit ihren Vorschlägen den Interessen von ausgegrenzten Menschen einen Bärendienst

  • Kein Diskriminierter möchte, dass wegen seiner die Grundsätze unseres Rechtsstaates ausgehebelt werden!

Konstanz, 21. Juli 2023

Mit großem Unverständnis reagiert die Anlaufstelle »Beratung mit #Handicap« auf die Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes zu einer Veränderung des #Allgemeinen #Gleichbehandlungsgesetzes. Der ehrenamtliche Leiter des Angebots, #Dennis #Riehle, äußert sich hierzu in einer aktuellen Stellungnahme – und übt massive Kritik am jetzigen Amtsverständnis der einstigen Journalistin.

»Ataman erweist den Anliegen von Menschen mit Behinderungen und anderen persönlichen Merkmalen, aufgrund derer sie eine Ausgrenzung erfahren können, mit ihrem Vorstoß einen Bärendienst. Denn niemand, der bei uns benachteiligt wird, möchte die wesentlichen Grundpfeiler unseres Rechtsstaates infrage stellen. Doch genau dies tut die #Beauftragte in ihren Ausführungen. Wenn sie zukünftig eine Strafverfolgung ermöglichen will, die ausschließlich auf der Basis einer empfundenen Diskriminierung fußt und damit durch alleinige Behauptung untermauert wird, ist dies ein Paradebeispiel für eine Beweislastumkehr, die in solchen Fällen mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist. Denn wir müssen in unserem Rechtsstaat darauf vertrauen können, dass wir nicht beliebig wegen einer wahrgenommenen Benachteiligung vor den Kadi gezerrt werden. Dies kann auch nicht im Sinne von ausgegrenzten Menschen sein, die gerade keine Sonderbehandlung wünschen, sondern lediglich einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang zur Judikative. Wenn ihnen nun eine vereinfachte Möglichkeit zur Erwirkung einer #Klage eingestanden wird, entspricht das eben nicht dem Wunsch nach Gleichbehandlung, sondern führt deren Ansinnen ad absurdum. Gegen sie entstünde weitere Abgrenzung und Voreingenommeheit, weil sie mit Befugnissen ausgestattet wären, die andere Menschen nicht haben. Es käme dann zu einer wahrhaftigen #Ungleichheit.

Es kann nicht genügen, eine wahrgenommene #Diskriminierung als Ausgangspunkt für ein Verfahren anzusehen. Damit würde Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Die #Überzeugung des Betroffenen, dass ein Verstoß gegen die geltenden Gesetze mit großer Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat und diese Annahme und Befund hinlänglich für das Ingangsetzen einer #Strafverfolgung sind, führt unser System in die Willkürlichkeit und trägt zu gegenseitigem Misstrauen in der Gesellschaft bei. Einen Sachverhalt glaubhaft zu machen, ohne diesen allerdings mit konkreten Belegen flankieren zu müssen, kann in einer #Demokratie nicht ausreichend sein. Schlussendlich muss bei den Behörden eine Überzeugung hergestellt werden, die nicht allein auf den subjektiven Schilderungen des potenziellen Opfers beruht. Andernfalls würden perspektivisch gerade Menschen, die wirkliche Benachteiligung erlebt haben, dem Vorwurf des Denunziantentums ausgesetzt. Ein Generalverdacht gegen jeden zu hegen, der möglicherweise eine Diskriminierung begangen haben könnte, würde letztlich zu einer massiven Verunsicherung in der Bevölkerung beitragen. Denn das Herabsenken von Hürden zur Strafverfolgung bedeutet in der Konsequenz auch, dass niemand mehr davor gefeit wäre, in Ungnade von Anderen zu fallen und sich bei völlig legalem Verhalten trotzdem nahezu vogelfrei einer möglichen #Anschwärzung ausgesetzt zu sehen.

Zwischen einer gefühlsmäßig stattgehabten Benachteiligung und einer tatsächlich rechtlich relevanten Diskriminierung können Welten liegen. Es ist daher auch im Interesse von Menschen mit einer Behinderung oder anderen Eigenschaften, durch die sie grundsätzlich schlechtergestellt werden könnten, dass es klare Vorgaben zur Beweisführung oder konkludenten, nachvollziehbaren Indizienkette gibt, welche schlussendlich ein abschließendes Urteil nicht nur im Raum der Mutmaßungen erlauben. Atamans Vorstellungen für ein altruistisches Klagerecht sind ebenfalls ungeeignet, mehr Gerechtigkeit herzustellen. Immerhin muss eine Anzeige in Fällen, bei denen es um eine höchstpersönliche Angelegenheit der individuellen Freiheitsrechte geht, stets vom Opfer ausgehen und darf nicht von einer dritten Person initiiert werden, deren vornehmliches Ansinnen es offenbar ist, die Augen überall zu haben und nach eventuellen Diskriminierungen im Rahmen des Selbstzwecks Ausschau zu halten. Ein Zugeständnis an Ataman, selbst tätig zu werden, wenn sie eine Benachteiligung annimmt, würde die Betroffenen übergehen. Sie allein müssen und dürfen proaktiv die rechtliche Behandlung einer tatsächlich erlebten Ausgrenzung oder #Schlechterstellung in Gang setzen. Ein Freifahrtschein für die Beauftragte, nach Belieben im Berufs- und öffentlichen Leben der Menschen nach scheinbarer #Diskriminierung zu schnüffeln, befördert Unliebsamkeit und macht unser Miteinander zunehmend anfällig für ein gegenseitiges Brandmarken. Deshalb muss sich jeder auf die Unschuldsvermutung und den verbindlichen Rechtsweg verlassen können, nicht allein durch Emotionen von Opfern zum Täter gemacht zu werden. Daher lehnen wir die Überlegungen von Ataman ab und fordern das Bundesjustizministerium zu einer klaren Ablehnung des Reformpapiers zum AGG auf«.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für Ratsuchende #online erreichbar.

Original Content Ataman erweist mit ihren Vorschlägen den Interessen von ausgegrenzten Menschen einen Bärendienst bei Gütsel Online …

Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Straße 27
78465 Konstanz
Telefon +497531955401
E-Mail riehle@riehle-dennis.de
www.selbsthilfe-riehle.de

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