Von Christian Schröter, 27. Oktober 2023, Lesedauer 2 Minuten, 57 Sekunden
Terre des hommes Deutschland: Alle Kinder haben dieselben Rechte – Kindergrundsicherung auch für Flüchtlingskinder
Berlin, 27. September 2023
Die internationale Kinderrechtsorganisation Terre des hommes begrüßt die Idee einer #Kindergrundsicherung. Allerdings weist der Gesetzentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, mindestens einen erheblichen Mangel auf. Denn Kinder und Jugendliche, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, sind im #Gesetzentwurf von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern deshalb die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendliche in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen.
»Die #Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Minderjährige von Einschränkungen oder Kürzungen von Leistungen auszunehmen. Doch anstatt dieses Versprechen einzulösen und damit ein Signal gegen soziale Ausgrenzung geflüchteter Kinder in Deutschland zu setzen, fügt sie der langen Liste der Leistungseinschränkungen eine weitere hinzu. Dieses Vorgehen widerspricht der #UN #Kinderrechtskonvention und ist aus kinderrechtlicher Sicht sehr enttäuschend. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete #Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden«, erklärt Sophia Eckert, Migrations- und Asylexpertin von Terre des hommes.
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (ASYLBLG). Die Regelsätze des ASYLBLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVERFG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVERFG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz garantiert wird.
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.
Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen
Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitskreis Asyl Tribees der Evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF)
Der Kinderschutzbund Bundesverband
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
Deutsches Kinderhilfswerk
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) – freier Träger der Jugendarbeit, Sozialarbeit und Bildungsarbeit
JUMEN
Neue Richtervereinigung (NRV)
Pro Asyl, bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Save the Children Deutschland
SOS Kinderdorf
Sozialverband Deutschland (SOVD)
Terre des hommes Deutschland
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, IAF
Volksolidarität Bundesverband
World Vision Deutschland
Zukunftsforum Familie
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