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Aus dem Digitalen Aufbruch wird »Gütersloh Digital«: neue Webseite ab dem 24. Oktober 2023

Von Christian Schröter, 25. November 2023, Lesedauer 1 Minute, 44 Sekunden

Aus dem Digitalen Aufbruch wird »Gütersloh Digital«: neue Webseite ab dem 24. Oktober 2023

Gütersloh, 25. Oktober 2023

Der »Digitale Aufbruch #Gütersloh« entwickelt sich weiter und ist seit dem 24. Oktober 2023 zu »Gütersloh Digital – smarter leben« geworden. Die neue #Website, produziert von der #Werbeagentur und #Medienagentur »gotoMEDIA«
in #Delbrück, ist online. Hier soll künftig moderner und transparenter über die Arbeit und die Projekte informiert werden.

Was ist mit den »alten« Ideen passiert?

Einige dieser Ideen haben dem Vernehmen nach bereits Eingang in die Planungen gefunden. Auf der neuen Website werden alle Ideen, die einer Überprüfung standgehalten haben, demnächst erneut präsentiert. Sie werden aus »Datenschutzgründen« zunächst alle der #Stadtverwaltung zugeordnet. Wer möchte, dass seine Idee ihm oder zugeordnet wird, kann diesen Wunsch per E Mail an digital@guetersloh.de richten. Die Anmeldung erfolgt mit einem »BundID« Account, der zunächst eingerichtet werden muss.

Die »BundID« ist ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Onlineanträge (etwa mit einem Onlineausweis). Man jann das Formular seines Onlineantrags durch das Hinterlegen seiner persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt vor Tippfehlern. »Sie erhalten alle Bescheide und Nachrichten in Bezug auf den Online-Antrag bequem in Ihr elektronisches Postfach in Ihrem BundID Konto. Alle Online Anträge finden Sie schnell und übersichtlich auf dem Verwaltungsportal Bund.«

»BundID« ist quasi ein Gegenentwurf zu den vorgeschriebenen Meldesystemen im Rahmen des am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes.

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden #Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der #Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende #Meldungen.

#Beschäftigte in #Unternehmen und #Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen #Verantwortung für die #Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Zum Stand der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes NRW in Gütersloh hat die Stadtverwaltung auf Anfrage keine Auskunft erteilt.

Gütersloh Digital

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