Von Christian Schröter, 12. 2023, Lesedauer 2 Minuten, 34 Sekunden
#REWE darf sich an Getränkefachgroßhändler »#Trinks« beteiligen
Bonn, 12. Dezember 2023
Das #Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von jeweils 50 Prozent der Anteile an der Trinks GmbH, Hennef, und der Trinks Süd GmbH, Fürstenfeldbruck, durch REWE nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: »Wir haben das Vorhaben eingehend geprüft. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob es durch die Beteiligung von REWE an Trinks, einem der führenden Getränkefachgroßhändler für den LEH, zu Marktabschottungen kommen könnte. Im Ergebnis haben wir keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Eine erhebliche Abschottung ist weder zu befürchten beim Zugang anderer Getränkefachgroßhändler zu REWE als Kundin, noch umgekehrt beim Zugang anderer #Lebensmitteleinzelhändler zu den Leistungen von Trinks.«
Die Trinks GmbH und die Trinks Süd GmbH (Trinks) beliefern schwerpunktmäßig den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) mit einem Sortiment an alkoholischen – und nicht #alkoholischen #Getränken in Mehrweggebinden. Auch die Rückführung und Sortierung des Mehrweg Leerguts gehört zu ihren Tätigkeiten. Zusammen verfügen die beiden Zielgesellschaften über 16 im Inland verteilte Lager und Logistik Standorte. Die bisherigen Gesellschafter sind die #Bitburger Braugruppe, die Krombacher Brauerei und die Warsteiner Gruppe, die zusammen eine Beteiligung in derselben Höhe wie #REWE behalten werden. Die REWE Gruppe ist einer der führenden inländischen Lebensmitteleinzelhändler.
Im Mittelpunkt der Prüfung des Bundeskartellamtes stand die Frage, ob durch den Zusammenschluss erhebliche Abschottungswirkungen zu erwarten sind: Sowohl in Bezug auf den Zugang anderer Getränkefachgroßhändler zu REWE als Kundin als auch in Bezug auf den Zugang der Wettbewerber von REWE zu Leistungen von Trinks. Dies ist aber nicht zu erwarten.
Zunächst hat Trinks als Getränkefachgroßhändler zahlreiche Wettbewerber. Als überregionale Wettbewerber sind insbesondere die Deutsche Getränke Logistik, ein Joint Venture der Radeberger Gruppe KG und der Brauerei Veltins, sowie die PROFI System Getränke Logistik, eine Kooperation von regionalen Getränkefachgroßhändlern, von Bedeutung. Hinzu kommen regionale Getränkefachgroßhändler, die in den einzelnen regionalen Märkten ebenfalls in erheblichem Umfang auch den LEH beliefern. Jedenfalls zusammengenommen bieten sie den Wettbewerbern von REWE hinreichende Alternativen zu Trinks. Im Markt wird auch erwartet, dass es zu einer Verlagerung nachgefragter Leistungen des Getränkefachgroßhandels kommt. Dies spricht gegen eine nachhaltige Schwächung anderer Getränkefachgroßhändler durch die Verlagerung von REWE Mengen auf »Trinks«.
Eingeschränkt werden die wettbewerblichen Effekte einer Abschottung des Handels zudem durch die Möglichkeit der Direktbelieferung durch Getränkehersteller. Gerade auf regionaler Ebene wird dies nach den Erkenntnissen des Amtes bereits in teilweise erheblichem Umfang praktiziert. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass mit der #EDEKA eine enge Wettbewerberin der REWE in Teilen des Inlands bereits eine eigene Getränkelogistik betreibt bzw. diese derzeit aufbaut. Schließlich liefe eine Abschottung des Einzelhandels nach Vollzug des Zusammenschlusses den Interessen der anderen Anteilseigner von »Trinks« entgegen.
Im Ergebnis droht durch den Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs. Zudem erhält REWE über Trinks auch nicht in wettbewerblich bedenklichem Ausmaß Zugang zu sensiblen Informationen seiner Wettbewerber. Mehr …
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