Von Christian Schröter, 20. 2023, Lesedauer 2 Minuten, 10 Sekunden
Ein Jahr Lieferkettengesetz: Wirtschaftsverband sieht erhebliche Defizite – Kontrollbehörde zieht positive Bilanz
Berlin, 20. Dezember 2023
Eine Studie des Bundesverbands #Materialwirtschaft, #Einkauf und #Logistik (BME) und des Risikomanagement Unternehmens Integrity #Next GmbH sieht »erhebliche Defizite« bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Die Studie liegt der Redaktion #RBB 24 #Recherche exklusiv vor.
Danach wüssten nur 30 Prozent der Großunternehmen, wie sie Menschenrechtsverstöße bei ihren Zulieferern minimieren sollen. Fast ein Viertel der Unternehmen, die sich seit dem 1. Januar 2023 ans Gesetz halten müssen, haben noch nicht das vorgeschriebene Risikomanagementsystem. Der #BME vertritt rund 10.000 Unternehmen, darunter alle 30 #DAX Konzerne.
Der Präsident des Bundesamts für #Wirtschaft und #Ausfuhrkontrolle (#BAFA), Torsten Safarik, zieht dagegen eine positive Bilanz. Die Unternehmen kämen gut mit dem Gesetz klar. 2023 habe das Amt 486 Kontrollen durchgeführt und keinerlei Strafen oder Bußgelder erlassen, bilanziert Safarik im Interview mit RBB 24 Recherche. Außerdem habe es 38 Beschwerden beim BAFA gegeben, davon hätten sechs zu Überprüfungen von Unternehmen geführt. Allerdings kontrolliert das BAFA zentrale Anforderungen des Lieferkettengesetzes noch gar nicht – damit startet das #Amt Mitte 2024, anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) kritisiert die Arbeit des BAFA: Das Bundesamt gehe viel zu lasch mit den Unternehmen um. Das Gesetz habe bisher den betroffenen Menschen nicht geholfen. ECCHR Chefjuristin Miriam Saage Maaß: »Ich befürchte, dass das BAFA den Unternehmen noch zu viel Raum gibt und sagt: So lange Unternehmen überhaupt irgendetwas in Bezug auf Menschenrechte in ihren Lieferketten tun, ist das ausreichend. Aber das Lieferkettengesetz spricht ganz explizit davon, dass es um angemessene Maßnahmen der Abhilfe geht.«
Die Geschäftsführerin des BME, Dr. Helena Melnikov, kritisiert dagegen den bürokratischen Aufwand durch das Gesetz: »In einer Zeit der wirtschaftlichen Stagnation und befürchteten Rezession: Das ist eigentlich ein Zeitpunkt, wo die Firmen erst einmal auf die Weiterentwicklung ihrer Produkte schauen. Und was tun sie stattdessen? Sie befassen sich mit Berichten, sie überprüfen Risiken, sie schulen ihre Lieferanten, sie tragen alle Daten zusammen und bereiten sich für die Dokumentation gegenüber den Kontrollbehörden vor.«
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, nur mit Zulieferern zu arbeiten, die Sozialstandards und Menschenrechte einhalten. Ab 1. Januar 2024 werden dazu auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet. Zudem hat sich die Europäische Union aktuell auf eine strenge Lieferkettenrichtlinie verständigt.
Die Integrity Next GmbH ist eines von mehreren Unternehmen, die als Nachhaltigkeits Dienstleister den Firmen Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes anbieten. Die aktuelle Studie ist die 3. gemeinsame Studie vom BME und Integrity Next zum deutschen #Lieferkettengesetz.
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