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Rietberg: Auch Hochwasserschutz ist nun förderfähig, neue Förderrichtlinie: Anreiz für privaten Klimaschutz

Von Christian Schröter, 29. Februar 2024, Lesedauer 1 Minute, 26 Sekunden

#Rietberg: Auch Hochwasserschutz ist nun förderfähig, neue Förderrichtlinie: Anreiz für privaten #Klimaschutz

Rietberg, 29. Januar 2024

Zu Jahresbeginn hat der Rat der Stadt Rietberg ein leicht abgeändertes Förderprogramm »Gezielt Handeln für Klimaschutz und #Klimafolgenanpassung« verabschiedet. Die Förderrichtlinie ist jetzt auf der Homepage der Stadt Rietberg nachzulesen. In diesem Jahr stehen 60.000 Euro bereit, um die #Bürger in ihren Bemühungen um mehr Klimaschutz zu unterstützen. Anträge können gleichwohl frühestens ab April gestellt werden.

Weniger Konsum, energiesparend #Heizen oder #Elektrogeräte reparieren. Dies sind nur einige Beispiele für Antragsmöglichkeiten. Gefördert wird zum Beispiel auch der Austausch von #Türen und Fenstern an privaten Häusern im Sinne der »#Wärmewende«. Auch die Optimierung der Heiztechnik, etwa durch Niedertemperaturheizkörper, in den eigenen 4 Wänden ist förderfähig. Neu ist die Bezuschussung von zum Beispiel wasserdichten Kellerfenstern oder abgekanteten Lichtschächten vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes. Dafür fällt die pauschale Unterstützung zur Errichtung eines Passivhauses künftig weg. Der Bereich #Mobilität wird ab diesem Jahr komplett ausgeklammert bei den Fördermöglichkeiten. 

Weitere Möglichkeiten aus den Kategorien #Sanieren und #Bauen, #Konsum, #Erneuerbare #Energien, Energie sparen, und Klimafolgenanpassung sowie die konkreten Förderrichtlinien sind online nachzulesen.

Eine Antragstellung ist aus organisatorischen Gründen derzeit noch nicht freigeschaltet worden, vorausichtlich ist dies ab April möglich. Bürger können sich aber auf eine Interessentenliste setzen lassen und werden sogleich informiert, sofern die Antragsformulare bereitstehen.

Auch dürfen Sanierungsmaßnahmen und ähnliches bereits vor Antragstellung begonnen und durchgeführt werden. Eine Bezuschussung ist also auch nachträglich möglich. Dennoch empfiehlt es sich, die Förderrichtlinie vor Maßnahmenbeginn genau zu lesen.

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