Von Christian Schröter, 15. April 2024, Lesedauer 4 Minuten, 53 Sekunden
#Deutsche #Umwelthilfe wirft Robert Habeck »Tricks und Täuschungen« zum Projektionsbericht der Bundesregierung für Klimaziele 2030 vor
Berlin, 15. März 2024
#DUH wird die Unseriosität dieser Planungen im Rahmen der für den 16. Mai 2024 angesetzten Gerichtsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg feststellen lassen. DUH fordert Ampelregierung auf, sofort wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit 100 auf Autobahnen, 80 außerorts und 30 innerorts und eine energetische Sanierungsoffensive für Kindergärten und Schulen und andere öffentliche Gebäude zu starten, um in den beiden besonders notleidenden Sektoren auf Klimakurs zu kommen; Vorhandene Blockaden beim Ausbau der #Windkraft und #Solarkraft müssen gelöst werden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert massiv den heute von Bundesregierung und Umweltbundesamt (UBA) vorgestellten Emissionsbericht und Projektionsbericht. Er enthalte an diversen Stellen »Tricks und Täuschungen«. So rechnet der Bericht sogar Maßnahmen positiv auf die Klimabilanz an, die bereits vor Monaten abgesagt wurden und definitiv nicht kommen werden. Das gilt etwa im Gebäudebereich, in dem Maßnahmen bereits beim letzten Baugipfel gestrichen wurden oder für den Klimatransformationsfonds, durch den nach dem Verfassungsurteil etliche Klimaschutzprojekte nicht mehr finanziert werden.
Trotz all dieser Tricks muss der Bericht aber feststellen, dass die Bundesregierung weiterhin das Klimaschutzgesetz bricht. Erneut verfehlt sie die gesetzlichen Klimaschutzvorgaben für die Sektoren Verkehr und Gebäude für 2023 und kann sie auch keinesfalls bis 2030 einhalten. Demnach wurde im Gebäudesektor die festgelegte jährliche CO2 Obergrenze von 101 Millionen Tonnen um eine Million Tonnen CO2 Äquivalente überschritten. Im Verkehrssektor betrug die Überschreitung der erlaubten 133 Millionen Tonnen CO2 sogar 13 Millionen Tonnen CO2 Äquivalente. Bis 2030 kumuliert sich die Überschreitung im Gebäudebereich laut des geschönten Projektionsberichts auf 32 Millionen Tonnen #CO2 Äquivalente, nach DUH Rechnung beträgt die Überschreitung etwa 62 Millionen Tonnen. Im Verkehr summiert sich die Überschreitung auf 180 Millionen Tonnen CO2 Äquivalente. Trotz Fortschritten bei den Erneuerbaren Energien drohen mit der aktuellen Erdgas Strategie fossile Abhängigkeiten, die weit über 2030 hinausgehen. Durch die Verfehlung der im Klimaschutzgesetz verankerten CO2 Vorgaben ist die Bundesregierung abermals verpflichtet, Klimaschutzsofortprogramme vorzulegen, um die Emissionen in den Sektoren Verkehr und Gebäude schnellstmöglich zu reduzieren.
DUH Bundesgeschäftsführer Sascha Müller Kraenner: »Die verbindlichen deutschen Emissionsgrenzen können 2030 nur erreicht werden, wenn mit aller Kraft die dringend notwendigen Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Genau das ist aber nicht der Fall, wie das Umweltbundesamt selbst einräumt. Zahlreiche der eingerechneten Maßnahmen sind bereits vor Monaten abgesagt worden, nicht finanziert oder basieren auf äußerst optimistischen Annahmen. Solche Rechentricks verschleiern den Blick auf die wahre Problemlage. Und sie verstellen den Blick darauf, welche Anstrengungen und Entscheidungen noch nötig sind. So müssen bei der Genehmigung von #Windkraftanlagen und #Solaranlagen dringend weitere Blockaden gelöst werden. Die Verdrängung der Kohle bei der Stromerzeugung droht zu einer weiteren Verlängerung fossiler Abhängigkeiten über das Jahr 2030 hinauszuführen – diesmal mit Erdgas. Den entstehenden Überkapazitäten beim Ausbau von LNG Terminals und Gaskraftwerken muss daher schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Die Transformation der energieintensiven Industrie kommt nur dann voran, wenn die neu eingeführten Klimaschutzverträge konsequent auf die Ersetzung von Erdgas durch erneuerbare Energiequellen setzen.«
DUH Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: »Die heute veröffentlichten Zahlen für den Gebäudesektor haben jeglichen Bezug zur politischen Realität verloren und verschleiern den enormen Handlungsdruck im Sektor. Während die Bauministerin noch am Dienstag ihre Blockade der Mindesteffizienzstandards für Wohngebäude auf EU Ebene öffentlich feiert, tauchen sie heute wundersamerweise im Projektionsbericht auf – eine Farce. Genau jetzt müsste die Bundesregierung endlich eine wirksame Sanierungsoffensive umsetzen, um den Energiebedarf unserer Gebäude klimafreundlich und sozialverträglich zu senken, anstatt sich für ihre angeblichen Klimaerfolge feiern zu lassen. Zudem ist ein Einbaustopp von fossilen Heizungen längst überfällig, denn jede neue Öl oder Gasheizung wirft uns nicht nur im Hinblick auf die Klimaziele zurück, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Die sofortige Freigabe der erneuerbaren Heizungsförderung muss daher absolute Regierungspriorität einnehmen. Die Erreichung der übergreifenden Klimaziele 2030 ist ohne ein sofortiges Umsteuern im Gebäudesektor und der Vorlage von wirksamen Sofortprogrammen nicht möglich.«
Nachdem jahrelang effektive Maßnahmen für beide Sektoren verweigert wurden, hat die DUH am 30. November 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg ein Urteil erstritten, das die Bundesregierung zur Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzsofortprogramme verpflichtet. Auch die Anfang März von der Bundesregierung eingelegte Revision gegen das Urteil entbindet sie nicht von bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen.
Dazu DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: »Porscheminister Wissing hat geliefert und Robert Habeck präsentiert auch noch den bis 2030 nun regierungsamtlich geplanten Anstieg der CO2 Lücke im Verkehrssektor auf 180 Millionen Tonnen als erfolgreiche Klimaschutzpolitik. Was für eine Verhöhnung der Kinder und Jugendlichen, die 2020 mit unserer Unterstützung und stellvertretend für ihre Generation die Verschärfung des Klimaschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt haben und die nun erleben, wie ein grüner Klimaschutzminister dessen Kastrierung auch noch als Ziel seines Handelns darstellt. Am 16. Mai werden wir das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung in der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg juristisch bewerten lassen. Und auch das Bundesverfassungsgericht hat sich diese Woche zur parallel eingelegten Verfassungsbeschwerde geäußert und eine Entscheidung noch in diesem Jahr angekündigt. Anstelle billiger Taschenspielertricks brauchen wir reale Maßnahmen. Allein mit einem #Tempolimit könnten jährlich 11 Millionen Tonnen CO2 eingespart und damit die Klimaschutzlücke erheblich verringert werden. Doch statt effektiver Maßnahmen sehen wir massive Mittelkürzungen beim Schienenverkehr und lesen von Träumereien vom klimaneutralen Fliegen. Die Förderung von Plug In Hybriden, die im Realbetrieb massiv erhöhte CO2 Emissionen aufweisen, wird derweil als Klimaschutzmaßnahme angepriesen. Es ist nicht erkennbar, wie die Bundesregierung dem aktuellen Abwärtstrend bei der Neuzulassung von Elektroautos begegnen will – laut Projektionsbericht plant die Bundesregierung für 2030 statt mit 15 Millionen Elektroautos nur noch 8 Millionen.«
Detailauswertung der Emissionszahlen aus dem Gebäudesektor …
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